Der Bundestag hat einen neuen Paragraphen im Strafgesetzbuch verabschiedet, der sogenannte "Wegwerf-Agenten" kriminalisiert. Wer im Auftrag fremder Mächte vorsätzlich rechtswidrige Handlungen begeht, muss künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen. Die Maßnahme richtet sich gegen Personen, die für ausländische Geheimdienste Sabotageakte in Deutschland ausführen.
Als "Wegwerf-Agenten" gelten Handlanger ohne geheimdienstliche Ausbildung, die häufig über soziale Medien rekrutiert werden. Ihr Ziel ist es, die öffentliche Meinung zu beeinflussen und die Gesellschaft zu destabilisieren. Der Verfassungsschutz hatte bereits im vergangenen Jahr vor der Rekrutierung solcher Agenten durch russische Geheimdienste gewarnt.
Sabotageakte im Bundestagswahlkampf
Konkrete Beispiele für die Aktivitäten dieser Agenten zeigen das Ausmaß der Bedrohung. Sie verstopften Auspuffrohre von Autos mit Bauschaum und hinterließen Aufkleber. Die Aktionen zielten darauf ab, im Bundestagswahlkampf den Eindruck zu erwecken, die Grünen stünden hinter den Sabotageakten.
Die neue Gesetzgebung erweitert zudem die Strafbarkeit in weiteren Bereichen. Künftig sind auch die Androhung eines Terroranschlags und die Einreise nach Deutschland mit der Absicht einer terroristischen Straftat strafbar. Die Verfolgung von Terrorfinanzierern soll erleichtert werden.
Grenzüberschreitende Ermittlungen
Die grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung innerhalb der EU wird vereinfacht. Strafverfolgungsbehörden können künftig die Herausgabe personenbezogener Daten über Ländergrenzen hinweg anordnen. Deutsche Staatsanwälte können beispielsweise Informationen von einem französischen E-Mail-Anbieter anfordern. Dies soll Ermittlungen erheblich beschleunigen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.












