Bundesarbeitsgericht stärkt Frauen bei Gehaltsvergleichen

upday.com 5 godzin temu
DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi spricht vor einem Banner mit der Aufschrift "Gender Pay Gap" bei einer Demonstration für gleiche Bezahlung am Equal Pay Day (Symbolbild) (Photo by Carsten Koall/Getty Images) Getty Images

Das Bundesarbeitsgericht stärkt Frauen bei Gehaltsvergleichen mit männlichen Kollegen. Frauen können sich beim Verdacht auf Diskriminierung direkt an dem bestbezahlten Kollegen orientieren - nicht nur an Durchschnittswerten.

Das entschied das Gericht in Erfurt in einem Grundsatzurteil zum Gebot der Lohngleichheit. Es gelte der sogenannte Paarvergleich bei Streitigkeiten über unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern.

Die Vorsitzende Richterin des Achten Senats, Martina Ahrendt, stellte bei der Urteilsverkündung klar: «Der Mittelwert ist ohne Bedeutung.» Das Gericht orientierte sich bei seinem Urteil an der europäischen Rechtsprechung.

Jahrzehntelanger Kampf um Gleichbezahlung

Der Fall betrifft eine Abteilungsleiterin der Daimler Truck AG aus Baden-Württemberg. Nach Angaben der Tagesschau arbeitete die Frau 30 Jahre bei Daimler beziehungsweise Daimler Truck - davon 15 Jahre als Abteilungsleiterin auf E3-Ebene.

Sie hatte sich den Spitzenverdiener in der Riege der männlichen Abteilungsleiter als Vergleichsmaßstab auserkoren. Das Entgeltsystem des Unternehmens für die Abteilungsleiterposition sei nicht transparent, befand das Gericht.

Verfahren geht weiter

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg wurde vom Bundesarbeitsgericht in großen Teilen aufgehoben. Der Fall geht nun zurück an das Landesarbeitsgericht.

Dort soll der Arbeitgeber Gelegenheit haben, sachliche Gründe für die bessere Bezahlung des männlichen Abteilungsleiters darzulegen. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 8 AZR 300/24.

Lohnlücke reduziert sich

Laut NTV verzeichnete das Jahr 2024 die größte Reduzierung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern seit Beginn der Messungen im Jahr 2006. Die bereinigte Lohnlücke liegt noch bei sechs Prozent.

Die Bundesregierung will bis 2030 Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern erreichen. Eine neue EU-Richtlinie zur Gehaltstransparenz soll bis 2026 auch in Deutschland umgesetzt werden.

Unternehmen müssen künftig offenlegen, wie sie ihre Mitarbeitenden bezahlen. So soll Entlohnung nachhaltig fair und objektiv ausgestaltet werden - unabhängig von Geschlecht und Verhandlungsgeschick.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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