Drohnenvorfälle an deutschen Flughäfen haben am Wochenende erneut für Chaos gesorgt. Warteschlangen, Flugausfälle und stundenlange Sperrungen prägten das Bild an den Verkehrsknotenpunkten München und Frankfurt. Die Vorfälle verdeutlichen ein grundlegendes Problem der deutschen Sicherheitsarchitektur.
Die aktuelle Rechtslage schafft ein Dilemma bei der Drohnenabwehr. Polizeikräfte der Länder besitzen zwar die rechtliche Befugnis, haben aber keine geeignete Ausrüstung zur Drohnenbekämpfung. Die Bundeswehr verfügt über entsprechende Störsender-Technologie, darf diese jedoch nur auf eigenen Stützpunkten einsetzen.
Dobrindt plant Drohnenabwehrzentrum
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) reagiert auf die Sicherheitslücke mit konkreten Plänen. Er will ein zentrales Drohnenabwehrzentrum einrichten und das Luftsicherheitsgesetz anpassen. Nach ntv-Angaben soll bereits am Mittwoch eine Kabinettsentscheidung über ein neues Polizeigesetz fallen, das erweiterte Befugnisse zur Drohnenabwehr vorsieht.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht nach ntv-Angaben in den meisten Drohnenvorfällen russische Spionage- und Einschüchterungsversuche. Die Bewertung unterstreicht die sicherheitspolitische Dimension des Problems. Nicht alle Vorfälle gehen jedoch auf ausländische Akteure zurück - im Fall Frankfurt war ein Hobbypilot beteiligt.
Verfassungsrechtliche Hürden
Das Bundesverfassungsgericht schuf 2012 hohe Hürden für den Bundeswehreinsatz im Inland. Die Karlsruher Richter urteilten, dass ein "ins Vorfeld des Katastrophengeschehens verlagerter Einsatz der Streitkräfte unzulässig" sei. Diese Rechtsprechung erschwert präventive Drohnenabwehr erheblich.
Die Bundeswehr darf der Polizei nur bei "besonders schweren Unglücksfällen" Amtshilfe leisten. Das Grundgesetz setzt enge Grenzen für militärische Einsätze im Inland. Dobrindt muss diese verfassungsrechtlichen Beschränkungen bei seinen Reformplänen berücksichtigen.
Ausrüstung versus Befugnisse
Der schultergestützte Effektor-Typ HP 47 gilt in Fachkreisen als bewährtes Störgerät gegen Drohnen. Solche Systeme stehen der Bundeswehr zur Verfügung, während Polizeikräfte meist ohne entsprechende Ausrüstung dastehen. Die geplanten Gesetzesänderungen sollen diese Lücke zwischen technischen Möglichkeiten und rechtlichen Befugnissen schließen.
Die Reformpläne umfassen sowohl die Ausweitung polizeilicher Kompetenzen als auch bessere Koordination zwischen Bund und Ländern. Bis zur Umsetzung bleiben deutsche Flughäfen und kritische Infrastruktur verwundbar für Drohnenangriffe.
(FOCUS/ntv) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.