Christian B.: Staatsanwaltschaft prüft Geldstrafe-Zahlung

upday.com 4 godzin temu

Für Christian B., den Hauptverdächtigen im Fall der verschwundenen Madeleine McCann, könnte sich die Haftzeit doch wieder verlängern. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig prüft derzeit, ob eine Geldstrafe von rund 1.450 Euro versehentlich gezahlt wurde.

«Wir prüfen derzeit die Zahlung der Geldstrafe», sagte Hans Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Sollte sich herausstellen, dass die Überweisung tatsächlich aus Versehen erfolgte, könnte es eine Rückzahlung geben.

Haftzeit verlängert sich um Monate

Damit würde sich die Entlassung des 48-jährigen Deutschen vom 17. September auf den 6. Januar 2026 verschieben. Im Juni war bekanntgeworden, dass eine frühere Mitarbeiterin des Bundeskriminalamts (BKA) die offene Geldstrafe für den vorbestraften Sexualstraftäter beglichen hatte.

Die Frau bezeichnete die Überweisung später als «Missverständnis». Sie habe gedacht, die Strafe hänge mit einer Beleidigung gegen einen Vollzugsmitarbeiter zusammen. Als sie erfahren habe, dass es unter anderem um Körperverletzung gehe, sei es zu spät gewesen.

Verdacht im Fall Madeleine McCann

Christian B. steht seit Jahren im Fokus der Ermittler, weil deutsche Behörden ihn im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht haben. Zu dem «Maddie»-Komplex gibt es jedoch keine Anklage - es gilt die Unschuldsvermutung.

Der Deutsche verbüßt derzeit eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal. Zu dieser Tat war er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden. Im Oktober 2024 wurde er nach einem anderen Prozess vom Vorwurf dreier Vergewaltigungen und zwei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen.

Sorge vor Flucht ins Ausland

Die frühere BKA-Mitarbeiterin spielte in dem Freispruch-Prozess eine Nebenrolle, weil sie sich bei dem Verteidiger Friedrich Fülscher gemeldet hatte. Zu einer Aussage in dem Strafverfahren kam es aber nicht.

Mit Blick auf die bevorstehende Haftentlassung wurde zuletzt spekuliert, der Verdächtige könne sich ins Ausland absetzen. Dann wäre er im Falle einer Anklage für die deutschen Ermittler womöglich nicht mehr greifbar.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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