Christina Block: Gericht lehnt Befangenheitsantrag im Entführungsprozess ab

upday.com 3 dni temu
Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat das Landgericht einen Befangenheitsantrag von Christina Block und fünf Mitangeklagten zurückgewiesen. Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Im Hamburger Prozess um die mutmaßliche Kindesentführung hat das Gericht einen Befangenheitsantrag der Verteidigung abgelehnt. Die Vorsitzende Richterin verlas am 22. Verhandlungstag den Beschluss einer anderen Strafkammer: «Für eine solche Besorgnis bestehen keine nachvollziehbaren Gründe.»

Die Verteidigung hatte den Antrag am 29. Oktober gestellt. Sie kritisierte, das Gericht habe Handys, Akten und andere Asservate – darunter ein elektronisches Tagebuch von Christina Block – nachträglich als Beweismittel zugelassen und im Oktober für beschlagnahmt erklärt. Die Verteidiger argumentierten, das Gericht habe seine Voreingenommenheit offenbart, indem es diese Beweismittel als besonders wichtig bezeichnete, weil die Angeklagten nicht geständig seien.

Das Gericht wies diese Kritik zurück. In der Begründung hieß es, von den Angeklagten werde kein bestimmtes Aussageverhalten erwartet. Die Anwälte von fünf weiteren Mitangeklagten – darunter die Verteidiger von Christina Block und ihrem Lebensgefährten Gerhard Delling (66) – hatten sich dem Antrag angeschlossen.

Der Vorwurf

Christina Block (52), Tochter von Block-House-Gründer Eugen Block, wird gemeinsam mit sechs weiteren Personen der Kindesentführung angeklagt. Sie soll während eines jahrelangen Sorgerechtsstreits die Entführung zweier ihrer vier Kinder aus der Obhut ihres Ex-Mannes in Dänemark in Auftrag gegeben haben. Die mutmaßliche Tat ereignete sich zu Silvester 2023/24. Block bestreitet die Vorwürfe.

Weitere Entwicklung

Am 21. Verhandlungstag hatte die Vorsitzende Richterin Block zudem mit einem Haftbefehl gedroht, falls sie weiterhin Zeugen kontaktiere. Block hatte eingeräumt, einem Zeugen «gute Besserung» gewünscht zu haben. Der Prozess soll voraussichtlich bis Ende Juni 2026 dauern.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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