Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen schwerer Menschenrechtsverstöße in der Ukraine verurteilt. Die Richter in Straßburg stellten fest, dass Russland das Recht auf Leben verletzt und gegen das Folterverbot verstoßen habe.
Besonders schwer wiegt das Urteil zum Abschuss des Passagierflugzeugs MH17 vor elf Jahren. Russland habe es versäumt, das Ziel der Rakete genau zu überprüfen und das Leben der Menschen an Bord zu schützen.
MH17-Tragödie kostete 298 Menschen das Leben
Die Boeing der Malaysia Airlines war am 17. Juli 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur über umkämpftem Gebiet in der Ostukraine abgeschossen worden. Eine russische Luftabwehrrakete, die prorussische Rebellen abgefeuert hatten, traf die Maschine.
Alle 298 Menschen an Bord starben - darunter 196 aus den Niederlanden, 38 Australier und vier Deutsche. Russland weist bis heute jegliche Verantwortung für die Tragödie zurück.
Systematische Verstöße seit 2014
Die Richter stellten außerdem fest, dass Russland bereits seit dem 11. Mai 2014 bis zum 16. September 2022 ein «System von Verstößen» gegen die Menschenrechte etabliert hatte. Dazu gehörten wahllose militärische Angriffe, Hinrichtungen von Zivilisten und ukrainischen Militärangehörigen, Folter und Vertreibung.
Die Auswirkungen der Entscheidung dürften jedoch begrenzt sein. Russland erkennt die Urteile des Gerichtshofs nicht an und wurde wegen seines seit Februar 2022 andauernden Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen.
Gerichtshof kann weiter urteilen
Damit ist Russland auch kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Dieser kann aber weiterhin über Vorfälle entscheiden, die bis zu sechs Monate nach dem Ausschluss geschehen sind. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind unabhängig von der EU.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.