Einen Tag nach Einbürgerung: Berlin entzieht Syrer deutschen Pass

upday.com 3 godzin temu
Deutsches Regierungsgebäude symbolisiert behördliche Entscheidungen im Einbürgerungsverfahren (Symbolbild - KI-generiert) Upday Stock Images

Das Berliner Landesamt für Einwanderung hat einem syrischen Mann die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen. Der Grund: Er feierte die Terrororganisation Hamas auf Instagram – und das bereits einen Tag nach seiner Einbürgerung. Die Behörde wertet dies als vorsätzliche Täuschung bei der Einbürgerung, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Sicherheitskreisen erfuhr.

Der Mann postete ein Foto zweier Hamas-Kämpfer mit einer Palästina-Flagge auf Instagram. Dazu schrieb er auf Englisch «Heros of Palestine» (dt.: Helden von Palästina) und setzte ein grünes Herz-Emoji. Das Problem: Bei seiner Einbürgerung hatte er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands und zum Schutz jüdischen Lebens bekannt – eine Verpflichtung, die seit Juni 2024 für alle Neueinbürgerungen gilt.

Der Syrer kam als Vorschulkind nach Berlin und ist dort aufgewachsen. Die Polizei beobachtete ihn bereits bei pro-palästinensischen Demonstrationen nach dem Hamas-Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023.

Wegner lobt konsequentes Handeln

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) lobte das Vorgehen der Ausländerbehörde auf der Plattform X. Er schrieb: «Das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bei der Einbürgerung ist bei uns keine Formalität. Wer glaubt, hier täuschen zu können, kann sich vom konsequenten Handeln der Berliner Behörden überzeugen.»

Das Landesamt für Einwanderung hatte dem Mann vier Wochen Zeit gegeben, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Er reagierte nicht. Der Bescheid über die Aberkennung der Staatsbürgerschaft geht nun an seinen Anwalt.

Rechtsmittel möglich

Der Mann kann gegen die Entscheidung Widerspruch bei der Senatsinnenverwaltung einlegen. Lehnt die Senatsinnenverwaltung den Widerspruch ab, kann er vor dem Verwaltungsgericht Berlin klagen. Wird die Entscheidung rechtskräftig, verliert er seine deutsche Staatsbürgerschaft. Das zuständige Bezirksamt müsste dann seinen Pass einziehen und die Meldebehörde seine Daten ändern.

Dann prüfen die Behörden, ob er weiter in Deutschland bleiben darf. Dabei spielen seine Lebensumstände und die Tatsache, dass er in Deutschland aufgewachsen ist, eine Rolle. Das Landesamt für Einwanderung äußerte sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu dem Einzelfall.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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