EU führt 10-Sekunden-Regel für Überweisungen ein - ohne Extrakosten

upday.com 4 godzin temu
EU-Kommissarin Mairead McGuinness bei der Pressekonferenz zu Echtzeitüberweisungen in der Europäischen Kommission (Symbolbild) (Photo by Thierry Monasse/Getty Images) Getty Images

Ab dem 9. Oktober 2025 revolutioniert eine neue EU-Verordnung den europäischen Zahlungsverkehr. Die Verordnung 2024/886, auch als "Instant Payments Regulation" bekannt, führt eine verbindliche 10-Sekunden-Regel für SEPA-Überweisungen ein.

Alle Zahlungsdienstleister im Euroraum sind ab diesem Stichtag verpflichtet, Echtzeitüberweisungen anzubieten. Der Überweisungsbetrag muss innerhalb von zehn Sekunden auf dem Empfängerkonto verfügbar sein.

Die EU hatte bereits im ersten Umsetzungszeitraum bis zum 9. Januar 2025 eine Verkürzung der Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen von 20 auf zehn Sekunden vorgeschrieben. Im Oktober folgt nun der nächste große Schritt: die verpflichtende Einführung für alle Zahlungsdienstleister.

Verfügbarkeit rund um die Uhr

Die neue 10-Sekunden-Regel bedeutet konkret, dass Echtzeitüberweisungen an jedem Kalendertag rund um die Uhr sofort nach Auftragserteilung ausgeführt werden müssen. Diese sekundenschnelle Verfügbarkeit gilt 365 Tage im Jahr - auch an Wochenenden und Feiertagen.

Eine weitere bedeutende Neuerung ist die Ausweitung der Echtzeitüberweisungen auf alle Überweisungskanäle. Bisher waren Echtzeitüberweisungen ausschließlich über das Online-Banking möglich.

Ab dem 9. Oktober wird die Echtzeitüberweisung auf allen Kanälen angeboten, in denen heute Standard-Überweisungen möglich sind. Dies umfasst papierhafte Beauftragungen, Selbstbedienungsterminals, Online-Banking, Mobile Banking und insbesondere auch EBICS-Verfahren.

Keine Extrakosten

Mit der Reform kommt auch ein Verbot höherer Entgelte für Echtzeitüberweisungen. Die EU-Verordnung verankert, dass Echtzeitüberweisungen künftig nichts extra kosten dürfen und zum neuen Standard erklärt werden.

Die Kosten für Echtzeitüberweisungen dürfen nicht höher sein als für herkömmliche SEPA-Überweisungen. Zahlungsdienstleister sind zudem verpflichtet, jederzeit für eingehende Echtzeitüberweisungen erreichbar zu sein.

Parallel zur 10-Sekunden-Regel führen die Banken im Oktober auch eine neue automatische Namens-IBAN-Überprüfung ein. Diese bietet eine Echtzeitbestätigung der Empfängeridentität und gewährleistet zusätzliche Sicherheit im Zahlungsverkehr.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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