Die EU-Kommission hat einen neuen Verhaltenskodex für Anbieter großer Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Die von unabhängigen Experten erarbeiteten Leitlinien sollen Unternehmen dabei helfen, zentrale Vorgaben des EU-KI-Gesetzes umzusetzen.
Der Kodex richtet sich an Anbieter sogenannter General-Purpose-KI-Systeme wie OpenAIs ChatGPT-4 oder Googles Gemini. Diese vielseitig einsetzbaren Modelle können Texte schreiben, Sprache analysieren oder programmieren.
Transparenz und Urheberrecht im Mittelpunkt
Der Verhaltenskodex enthält Kapitel zu Transparenz, Urheberrecht sowie Sicherheit und Systemrisiken. Ein spezielles Formular soll es Anbietern erleichtern, technische Angaben übersichtlich zu erfassen. Dadurch werden Informationen für Aufsichtsbehörden und nachgelagerte KI-Entwickler besser zugänglich.
Vor einem Jahr hatte die EU ein umfassendes KI-Gesetz beschlossen. Einige Vorschriften gelten bereits, weitere treten Anfang August zunächst für neue KI-Modelle in Kraft. Für bereits auf dem Markt befindliche Systeme wie ChatGPT-4 gelten sie erst ab kommendem Jahr.
Freiwilliger Kodex mit praktischen Vorteilen
Der freiwillige Kodex soll Anbietern schon jetzt einen Rahmen bieten, um künftige Pflichten besser erfüllen zu können. Wer den Kodex freiwillig unterzeichnet, könne seine «gute Absicht» dokumentieren und von geringerem Verwaltungsaufwand sowie höherer Rechtssicherheit profitieren, so die Kommission.
Anbieter erhalten praktische Leitlinien zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsvorgaben. Dazu gehört etwa, Websites zu berücksichtigen, die ihre Inhalte vom automatisierten Auslesen ausgeschlossen haben. Zudem müssen Kontaktstellen für Rechteinhaber eingerichtet werden.
Erweiterte Anforderungen für Hochrisiko-Modelle
Für besonders leistungsstarke KI-Modelle mit potenziellen Risiken gelten erweiterte Anforderungen. Dies betrifft etwa Systeme, die neue Chemie- oder Biowaffentechnologien entwickeln könnten oder bei denen die Möglichkeit eines Kontrollverlusts besteht. Anbieter sollen Risikoberichte erstellen und bei Bedarf externe Prüfer einbeziehen.
Auch wenn der Kodex nicht verpflichtend ist, sieht die EU-Kommission ihn als wichtiges Instrument für den Übergang zum neuen europäischen Regelwerk. Anbieter, die sich dem Kodex nicht anschließen, müssen ihre eigene Vorgehensweise entwickeln, um Rechtskonformität nachzuweisen - was mit größerem Aufwand verbunden sein dürfte.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.