Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes August Hanning wird nicht mehr als Zeuge im Prozess um die Entführung der Block-Kinder aussagen. Das Landgericht Hamburg zog seine Ladung für Mittwoch zurück, nachdem Hanning sein Aussageverweigerungsrecht geltend machte.
Hanning steht selbst unter Verdacht. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt seit Mitte September gegen ihn und einen pensionierten LKA-Beamten. Sie sollen 2022 von der Hamburger Unternehmerin Christina Block einen Auftrag zur Kindesentführung angenommen haben - für mehr als 100.000 Euro.
Beschlagnahme von Beweismitteln
Das Gericht ordnete zudem die Beschlagnahme von IT-Beweismitteln an. Handy-Aufzeichnungen und Dateien können nun als Beweise verwendet werden. Die Verteidigung hatte zuvor argumentiert, dass Fragen zu nicht offiziell beschlagnahmten Dateien unzulässig seien.
Hannings Anwalt Leon Kruse wies die Vorwürfe zurück: «Die gegen ihn erhobenen falschen Vorwürfe weist mein Mandant entschieden zurück.» Er informierte das Gericht über Hannings Entscheidung und beantragte dessen Entlassung aus der Zeugenliste.
Hintergrund des Block-Prozesses
Christina Block steht vor Gericht, weil sie die Entführung ihrer Kinder zu Silvester 2023/24 in Auftrag gegeben haben soll. Die Kinder wurden aus der Obhut ihres Vaters in Dänemark nach Deutschland gebracht. Block bestreitet die Vorwürfe.
Der jahrelange Sorgerechtsstreit zwischen Block und dem Vater der Kinder ging der angeblichen Entführung voraus. Die Polizei hatte bereits kurz nach der Tat mehrere Handys der Unternehmerin sichergestellt.
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