Fritzl bleibt in Haft: Gericht lehnt Entlassung ab - was jetzt?

upday.com 14 godzin temu
Die Justiz stellt dem Häftling eine negative soziale und mentale Prognose aus. (Archivbild) Helmut Fohringer/APA/dpa

Das Landgericht in Krems hat den Antrag auf vorzeitige Entlassung des österreichischen Sexualstraftäters Josef Fritzl abgelehnt. Der 90-Jährige bleibt damit weiter in lebenslanger Haft.

Das Gericht begründete die Entscheidung laut DPA mit dem fehlenden sozialen Umfeld für Fritzl in Freiheit. Zudem entwickele der Verurteilte in Wahnvorstellungen weiterhin Aggressionen gegen Familienangehörige.

Verbrechen schockierte Österreich

Fritzl hatte 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den Keller seines Hauses in Amstetten gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr.

Eines der Kinder starb kurz nach der Geburt. Im März 2009 wurde Fritzl wegen Mordes durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwerer Nötigung, Sklaverei und Blutschande zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hat inzwischen einen anderen Namen angenommen.

Anwältin plant Berufung

Fritzls Anwältin will gegen den Gerichtsbeschluss Berufung einlegen, wie sie laut APA mitteilte. Sollte auch die zweite Instanz die Freilassung ablehnen, könnte sie nächstes Jahr einen neuen Antrag stellen.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das Landgericht Krems eine vorzeitige Entlassung abgelehnt. Das Gericht genehmigte jedoch Fritzls Verlegung vom Maßnahmenvollzug in ein normales Gefängnis.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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