Drei Jahre nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen beginnt heute um 10 Uhr der Prozess gegen zwei Bahnmitarbeiter. Das Landgericht München II hat sie wegen fahrlässiger Tötung und anderer Vorwürfe angeklagt. 19 Verhandlungstage sind bis zum 15. Januar 2026 geplant.
Bei dem Zugunglück im Juni 2022 starben fünf Menschen - vier Frauen und ein 13-jähriger Junge. 78 weitere Personen wurden verletzt, 16 davon schwer. Der Sachschaden an Fahrzeugen und Infrastruktur beläuft sich auf 4,75 Millionen Euro. Die betroffene Bahnstrecke war monatelang gesperrt.
Defekte Schwellen als Unfallursache
Ermittlungen ergaben, dass defekte Betonschwellen den Unfall verursachten. Diese waren durch chemische Reaktionen in ihrem Stahlbeton-Kern so geschwächt, dass sie nicht mehr tragfähig waren. Ein Lokführer hatte am Vorabend des Unfalls Unregelmäßigkeiten wie «Kurvenüberhöhung» und «Schlenker» an der späteren Unfallstelle gemeldet. Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung stellte fest, dass der Fahrdienstleiter diese Meldung nicht weitergab. «Gegebenenfalls hätte die Weitergabe der Meldung zu einem anderen Ablauf der Geschehnisse geführt», hieß es im BEU-Bericht.
Ein interner Bahnbericht bezeichnete das Unglück als «unmittelbare Folge» des Personalverhaltens und unzureichender Reaktionen der DB Netz auf bekannte Schwellenschäden. Die Deutsche Bahn kündigte daraufhin rechtliche Schritte gegen ehemalige Vorstände der DB Netz an und begann mit dem Austausch aller potenziell gefährdeten Schwellen. Zwei Millionen wurden bereits ersetzt.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.






