Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt für Donnerstag erneut vor Glatteis in Berlin und Brandenburg. Von 2 bis 10 Uhr drohen gefrierender Regen und Eisglätte im Südosten und Osten Brandenburgs sowie in östlichen Berliner Stadtteilen. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und die Stadtreinigung (BSR) bereiten sich mit Sondereinsätzen auf die schwierige Wetterlage vor.
Betroffen von der amtlichen Unwetterwarnung sind die Regionen Cottbus, Frankfurt (Oder), Bernau und Oranienburg. Im Norden und Westen Brandenburgs erwartet der DWD starken Schneefall mit ein bis fünf Zentimetern Neuschnee. Die Temperaturen sinken in der Nacht auf minus zwei bis minus sechs Grad. Der DWD beschreibt die Lage als «teils unwetterartig» und ruft die Bürger zu äußerster Vorsicht auf.
Die BVG setzt zusätzliche Fahrzeuge und Fahrer ein, um die Oberleitungen der Straßenbahnen eisfrei zu halten. Ein Bürsten- und Schmiermittelzug soll die U-Bahn-Gleise befahren. Mit der BSR vereinbarte die BVG das vorzeitige Streuen besonders gefährdeter Stellen bei Frost. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Berlin (BUND) hatte bereits am Dienstag gefordert, die BVG müsse alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um einen erneuten wetterbedingten Totalausfall zu verhindern.
Die BSR setzt ihre zusätzliche Unterstützung für die Berliner Bezirke im Winterdienst vorerst aus. «Wegen des erneuten Schneefalls und des ab morgen drohenden Eisregens wird die BSR diese zusätzliche Unterstützung vorerst aussetzen, um ihre eigenen Aufgaben im Winterdienst gemäß gesetzlicher Festlegung prioritär zu erfüllen», erklärte eine BSR-Sprecherin. Seit dem vergangenen Wochenende waren BSR-Mitarbeiter auch in Bereichen aktiv gewesen, für die sie gesetzlich nicht zuständig sind.
Gericht kippt Salzerlaubnis
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Mittwoch eine Ausnahmegenehmigung von Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) gekippt. Bonde hatte am vergangenen Freitag die private Nutzung von Streusalz auf Gehwegen und Plätzen erlaubt. Das Gericht entschied auf Klage des Naturschutzbundes (Nabu), dass Bondes Allgemeinverfügung keine Rechtsgrundlage habe. Ausnahmen vom weitgehenden Verbot von Streusalz müssten gesetzlich geregelt werden. Das Urteil verschärft die Debatte über Winterdienst-Zuständigkeiten in Berlin.
Eigentümer sind für die Schneeräumung und das Streuen auf Gehwegen und Plätzen verantwortlich, während die BSR für Straßen und Radwege zuständig ist. Viele Eigentümer kommen dieser Pflicht nicht nach. Die zwölf Berliner Bezirke sind mit der Durchsetzung der Regeln überfordert. Krankenhäuser sind voll mit Menschen, die auf glatten Wegen gestürzt sind. Ältere Menschen trauen sich kaum noch aus ihren Häusern.
Chaos vor einer Woche
Am 26. Januar hatte gefrierender Regen zu einem kompletten Ausfall der Straßenbahnen in Berlin geführt. Die Oberleitungen waren vereist, der Betrieb musste komplett eingestellt werden. Erst am 31. Januar war das Netz wieder vollständig in Betrieb. Während des Verdi-Streiks am vergangenen Montag ließ die BVG Straßenbahnen ohne Fahrgäste fahren, um eine erneute Vereisung der Oberleitungen zu verhindern.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.








