Die Deutsche Bahn muss ihre Sparpreis-Tickets auch weiterhin auf Papier anbieten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dem Staatsunternehmen untersagt, günstige Fahrkarten davon abhängig zu machen, dass Kunden eine E-Mail-Adresse oder Handynummer angeben.
Von Oktober 2023 bis zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2024 hatte die Bahn diese Daten selbst dann verlangt, wenn Kunden am Schalter eine Fahrkarte kaufen wollten. Das elektronische Ticket wurde anschließend an die entsprechende Adresse versendet.
Verbraucherschützer klagen erfolgreich
Gegen diese Praxis hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erfolgreich geklagt. Die Verbraucher hätten hier keine «echte oder freie Wahl» gehabt, entschied der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt rechtskräftig.
Das Ticket selbst diene lediglich dem Nachweis der Bezahlung des Beförderungsvertrags. Dafür könnten Privatpersonen nicht gezwungen werden, ihre Daten preiszugeben, so das Gericht.
Bahn ändert Verfahren bereits
Die Bahn hat nach eigenen Angaben den Prozess nach Kundenbeschwerden bereits vor dem Urteil geändert. Am Schalter können Kunden nun auch ohne die Datenfreigabe einen Ausdruck ihrer Fahrkarte erhalten.
Schon zuvor konnten die Karten am Schalter ausgedruckt werden, waren aber nur nach Angabe der Daten überhaupt erhältlich. Eine Unternehmenssprecherin erklärt: «Auch wenn es nur sehr wenige Menschen gibt, die keine Mailadresse haben, möchten wir diesen weiterhin die Möglichkeit geben, Sparpreis-Tickets zu buchen.»
Empfehlung für digitale Kommunikation
Man empfehle aber weiterhin die Angabe einer Mail-Adresse, um die Kunden informieren zu können, zum Beispiel bei Gleiswechseln oder Verspätungen. An Automaten sind die Sparpreise weiterhin nicht erhältlich.
Die VZBV-Vorständin Ramona Pop bezeichnet das Urteil als Erfolg für den Verbraucherschutz. Sie sagt: «Ein Zwang zur Preisgabe von Daten beim Fahrkartenkauf - das geht gar nicht. Niemand darf beim Bahnfahren ausgegrenzt werden. Die Bahn muss auch analoge einfache Ticketangebote zur Verfügung stellen.»
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.