Gericht zwingt AfD zum Auszug aus Bundesgeschäftsstelle

upday.com 2 godzin temu
Burkhard Niebisch (M), Vorsitzender Richter, sitzt vor Beginn der Verhandlung über die Räumungsklage gegen die AfD. (Archivbild) Soeren Stache/dpa

Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im Herbst 2026 räumen - früher als ursprünglich geplant. Das Landgericht Berlin entschied, dass die Partei gegen Mietvorgaben verstoßen habe.

Grund für das Urteil war eine Wahlparty der AfD nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes. Diese Feier verstieß nach Ansicht des Gerichts gegen vertragliche Vorgaben.

Gericht lehnt fristlose Kündigung ab

Richter Burkhard Niebisch stellte jedoch klar: Eine fristlose Kündigung rechtfertige der Verstoß nicht. Damit hat sich die AfD teilweise erfolgreich gegen die Räumungsklage gewehrt.

Gegen das Urteil kann die Eigentümergesellschaft Berufung beim Berliner Kammergericht einlegen. Die nächsthöhere Instanz würde dann über den Fall entscheiden.

Kündigung ohne vorherige Abmahnung

Die Eigentümergesellschaft hatte der Partei wegen der Wahlparty fristlos gekündigt - ohne sie aber vorher abzumahnen. Die Immobilie liegt wenig zentral im Bezirk Reinickendorf.

Die ursprünglichen Mietverträge laufen eigentlich noch bis Ende 2027. Es sind jedoch jeweils Sonderkündigungsrechte vorgesehen, die nun zum Tragen kommen.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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