Online-Käufe sollen künftig mit nur einem Klick widerrufen werden können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte in Berlin einen elektronischen Widerrufsbutton an, der das Stornieren von Bestellungen deutlich vereinfachen soll.
«So einfach wie das Bestellen im Internet geht - so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick», erklärte Hubig. Der neue Button soll für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten.
Klare Kennzeichnung ist Pflicht
Die Widerrufsfunktion muss nach den Plänen gut lesbar mit «Vertrag widerrufen» oder einer anderen gleichbedeutenden Formulierung beschriftet sein. Sie soll während der gesamten Widerrufsfrist auf der Online-Benutzeroberfläche ständig verfügbar und hervorgehoben platziert sein.
«Der Vertragsschluss per Klick ist schon heute vielfach Standard. Das muss auch für den Widerruf gelten», betonte die Ministerin. Die Pläne dienen der Umsetzung von EU-Vorgaben und müssen noch vom Bundestag beschlossen werden.
Neue Regeln für Finanzdienstleistungen
Anbieter von Finanzdienstleistungen sollen ihren Kunden diese künftig besser erklären müssen. Bei Online-Tools können Verbraucherinnen und Verbraucher außerdem eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen.
Bislang konnten Verträge über Finanzdienstleistungen unbeschränkt widerrufen werden, falls der Anbieter gegen gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten verstoßen hatte. Laut Ministerium reichten dafür schon nebensächliche Verstöße aus.
Kürzere Widerrufsfristen geplant
Das soll sich ändern: Künftig ist ein Widerruf höchstens noch zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss möglich - vorausgesetzt, der Kunde wurde über das Widerrufsrecht belehrt. Bei Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten.
Anders als bisher sollen Verbraucher von Unternehmen keine Vertragsbedingungen mehr in Papierform verlangen können. Die digitale Bereitstellung wird damit zum Standard.
(dpa/Berlin) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.