Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen konkreten Entwurf für eine Mietrechtsreform vorgelegt. Die Reform soll Mieter vor hohen Mieten schützen und Obdachlosigkeit bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit verhindern. Der Entwurf sieht Änderungen bei Kündigungsfristen, der Mietpreisbremse und Indexmieten vor.
Mieter erhalten künftig eine Schonfrist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage. In diesem Zeitraum können sie oder öffentliche Stellen wie Jobcenter alle Mietrückstände begleichen – die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs wird dann unwirksam. Die Regelung gilt allerdings nur, wenn in den zwei Jahren zuvor keine solche Schonfristzahlung erfolgte. «Jede und jeder hat eine zweite Chance verdient», sagte Hubig zur Begründung. Die gleiche Schonfrist soll auch für ordentliche Kündigungen in Verbindung mit außerordentlichen Kündigungen gelten.
Die seit 2015 geltende Mietpreisbremse wird angepasst. Kurzzeitmietverträge dürfen künftig maximal sechs Monate laufen – damit soll verhindert werden, dass Vermieter die Mietpreisbremse umgehen. Die Bremse begrenzt die Miete bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Ausnahmen gelten für Neubauten, grundlegend modernisierte Wohnungen und bisher für Kurzzeitmietverträge.
Indexmieten und Möblierung
Hubig plant eine Deckelung von Indexmieten auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr. Bisher sind diese Mieten direkt an die Verbraucherpreise gekoppelt – in Zeiten starker Inflation eine zusätzliche Belastung für Mieter.
Bei möblierten Wohnungen muss der Möblierungszuschlag künftig den Anschaffungswert der Einrichtungsgegenstände und deren Abnutzungsgrad berücksichtigen. Der Entwurf legt fest: Der Zuschlag gilt als angemessen, wenn er bei vollständig ausgestatteten Wohnungen fünf Prozent der Nettokaltmiete nicht übersteigt.
Modernisierung und weitere Schritte
Die Wertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen soll von 10.000 auf 20.000 Euro pro Wohnung steigen. Die Erhöhung trägt den gestiegenen Kosten Rechnung und soll Bürokratie reduzieren.
Eine von Hubig eingesetzte Kommission soll bis Jahresende Vorschläge für strengere Sanktionen bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse und bei Mietwucher entwickeln. Als Mietwucher gilt bereits heute eine Miete, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Wann das Bundeskabinett über den Entwurf berät, steht noch nicht fest. Viele Details sind im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD bereits vereinbart.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.








