Das Bundeskabinett hat eine Lockerung des Lieferkettengesetzes beschlossen. Unternehmen sollen künftig weniger Berichte über die Einhaltung von Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten abgeben müssen.
Verstöße gegen Sorgfaltspflichten werden nur noch in schweren Fällen sanktioniert. Durch die Neuregelung sollen doppelte Berichtspflichten zwischen EU- und deutscher Gesetzgebung vermieden werden.
Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt weiter, bis es durch ein Gesetz ersetzt wird, das die europäische Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht überführt. In der EU wird derzeit über entsprechende Änderungen verhandelt.
Hintergrund der Regelung
Das seit 2023 geltende Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass bei Produkten aus dem Ausland für den deutschen Markt bestimmte Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden. Unternehmen mussten bislang regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten veröffentlichen.
Die Entschärfung beruht auf Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Bürokratieabbau. Das Bundessozialministerium betont, dass das Gesetz nahtlos weiter gelte.
Kritik von verschiedenen Seiten
Die Neuregelungen stießen auf Kritik unterschiedlicher Akteure. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, sagte: «Statt das Lieferkettengesetz wie mehrfach versprochen abzuschaffen, wird es in seiner Belastungswirkung bestätigt.»
Der Menschenrechtsexperte Armin Paasch von der Hilfsorganisation Misereor kritisierte die Novelle als «völkerrechtlich unzulässigen Rückschritt beim Menschenrechtsschutz in der Wirtschaft». Die Grünen werfen der schwarz-roten Koalition eine Verwässerung bisheriger Lieferketten-Regeln vor.
Position der Arbeitsministerin
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) verteidigte die Änderungen als ausgewogen. «Mit der Streichung der Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz setzen wir den Koalitionsvertrag zügig um, um Unternehmen weiter zu entlasten», betonte Bas.
Gleichzeitig lasse die Regierung beim Kampf gegen Kinder- und Zwangsarbeit sowie dem Schutz vor Arbeitsausbeutung nicht nach, so die Ministerin weiter.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.