Die Stadt Lindenberg im Allgäu will dem AfD-Politiker Björn Höcke heute ein Redeverbot für eine geplante Wahlkampfveranstaltung am Sonntag erteilen. Das kündigte ein Sprecher der Stadtverwaltung an. Die Entscheidung folgt auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg, das der Stadt eine vollständige Absage der Hallennutzung untersagte, aber ein Redeverbot als Alternative vorschlug. Höcke ist Parteichef der AfD in Thüringen und wurde bereits zweimal rechtskräftig verurteilt, weil er eine verbotene NS-Parole verwendet hatte.
Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte die ursprüngliche Entscheidung der Stadt, die Vermietung des städtischen Löwensaals komplett zu widerrufen, als rechtswidrig eingestuft. Die Richter verwiesen auf den Grundsatz der Gleichbehandlung von Parteien. Zugleich nannten sie aber ein Redeverbot «als milderes vorrangiges Mittel ein Redeverbot für Herrn Höcke». Die Stadt rechnet nun mit einem weiteren Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Ursprüngliche Hallenabsage
Die Stadt hatte die Vermietung der Lindenberger Stadthalle an die AfD zunächst zurückgezogen, nachdem bekannt wurde, dass Höcke auftreten sollte. Die Stadtverwaltung befürchtete, Höcke könnte strafbare, die NS-Diktatur befürwortende und antisemitische Äußerungen machen. Das Gericht bewertete diese Bedenken zwar als nachvollziehbar, sah die vollständige Absage aber als unverhältnismäßig an.
Die AfD will bei der Veranstaltung Kandidaten für die Kommunalwahl am 8. März präsentieren. Der AfD-Kreisverband Westallgäu-Lindau war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
Gegenproteste angekündigt
Gegner der AfD haben Kundgebungen und einen Demonstrationszug angekündigt, um die Wahlkampfveranstaltung zu begleiten. Es werden mindestens 2.000 Teilnehmer erwartet. Die Stadtverwaltung hatte bereits zuvor einen juristischen Streit um eine AfD-Veranstaltung verloren.
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