Nach lebensgefährlicher Thrombose: Erzieherin verklagt Astrazeneca auf Schmerzensgeld

upday.com 8 godzin temu
Das Landgericht Trier verkündet am Donnerstag eine Entscheidung gegen Astrazeneca (Symbolbild - KI-generiert) AI Generated Stock Image

Das Landgericht Trier verkündet am Donnerstagmorgen um 8:50 Uhr eine Entscheidung in der Klage einer Corona-Impfgeschädigten gegen den Hersteller Astrazeneca. Die Klägerin Mandy Klöckner fordert Schmerzensgeld und verlangt Auskunft über bekannte Nebenwirkungen des Impfstoffs.

Die ehemalige Erzieherin erlitt nach ihrer Impfung eine lebensgefährliche Sinusvenenthrombose und ist seither auf Rund-um-die-Uhr-Pflege angewiesen.

Lebensgefährliche Thrombose nach Impfung

Klöckner hatte sich Anfang März 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff gegen Corona impfen lassen. Kurz darauf entwickelte sie eine Sinusvenenthrombose – eine gefährliche Verstopfung der Venen. Die Frau wäre beinahe gestorben. Bis heute benötigt sie durchgehende Pflege und kann nicht mehr als Kindergärtnerin arbeiten.

Klage auf Schmerzensgeld und Aufklärung

Die Berufsgenossenschaft hat den Impfschaden bereits offiziell anerkannt.

In ihrer Klage argumentiert Klöckner, dass der Impfstoff kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufgewiesen habe. Sie fordert neben Schmerzensgeld auch vollständige Information darüber, welche Wirkungen und Nebenwirkungen der Hersteller zum Zeitpunkt der Impfung kannte.

Ein Gerichtssprecher erklärte, es sei vorab nicht möglich zu sagen, ob die Entscheidung am Donnerstag das Verfahren abschließen werde oder ob das Gericht weitere Beweise erhebe. Die Art der Verkündung ist damit bis Donnerstag unklar.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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