Der Prozess um den Tod der 23-jährigen Medizinstudentin Hanna wird ab heute neu verhandelt. Das Landgericht Traunstein rollt den Fall komplett neu auf, nachdem der Bundesgerichtshof das vorherige Mordurteil aufgehoben hatte.
Ein heute 23-Jähriger war 2024 wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Inzwischen ist er wieder auf freiem Fuß, da Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen bestehen.
Der tragische Todesfall
Hanna kehrte am 3. Oktober 2022 nicht von einer Partynacht in der Diskothek «Eiskeller» in ihr 885 Meter entferntes Elternhaus in Aschau zurück. Die Ermittlungen ergaben, dass sie in den Bärbach fiel und ertrank - ihre Leiche wurde viele Kilometer weiter im Fluss Prien gefunden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 20-Jährigen vor, die Studentin aus sexuellen Motiven verfolgt und angegriffen zu haben. Er soll ihr mindestens fünfmal auf den Kopf geschlagen, sie stranguliert und in den Bach geworfen haben, wo sie ertrank.
Verfahrensfehler führte zur Aufhebung
Der erste Prozess endete 2024 mit einem Schuldspruch wegen Mordes aus Heimtücke. Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler sagte damals: «Es handelte sich nicht um einen Unfall.»
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch wegen eines Verfahrensfehlers auf. Richterin Aßbichler hatte sich während des Prozesses in E-Mails mit dem Staatsanwalt über rechtliche Bewertungen ausgetauscht, ohne die Verteidigung zu informieren.
«Mit dem heimlichen Vorgehen konnte beim Angeklagten der Eindruck entstehen, dass die Vorsitzende sich nicht mehr unparteilich ihm gegenüber verhielt», begründete der Bundesgerichtshof seine Entscheidung.
Zweifel an Hauptbelastungszeuge
Ein forensisch-psychologischer Experte kam zu dem Ergebnis, dass die Angaben des Hauptbelastungszeugen aus dem vergangenen Verfahren nicht glaubwürdig seien. Deshalb wurde der Haftbefehl aufgehoben und der Mann aus dem Gefängnis entlassen.
Das Gericht verhandelt ab heute um 9.30 Uhr - aus Platzgründen im Amtsgericht Laufen. 26 Verhandlungstage sind angesetzt, das Urteil könnte am 19. Dezember fallen.
Verteidigung setzt auf Freispruch
Die Verteidigung hat drei Gutachten vorgelegt, die beweisen sollen, dass die Studentin bei einem Unfall ums Leben kam. Verteidigerin Regina Rick kündigte ein «Opening Statement» zu Prozessbeginn an, in dem sie die Sicht der Verteidigung darlegen will.
«Das Ziel ist der Freispruch wegen erwiesener Unschuld», sagte Rick. Der Angeklagte werde sich nicht zur Sache äußern. Er hatte jedoch gegenüber dem «Münchner Merkur» gesagt: «Unschuldig im Gefängnis ist jede Minute zu lang. Ich hoffe, es klärt sich alles auf. Für meine Familie und für die Familie von der Hanna.»
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.