Seit Mai können Ehepaare in Deutschland erstmals beide Namen als gemeinsamen Doppelnamen wählen – und die Reform zeigt Wirkung. Standesämter in Niedersachsen und Bremen verzeichnen einen deutlichen Anstieg bei Namensänderungen. Doch eine Tradition hält sich hartnäckig: Frisch verheiratete Paare nutzen die neuen Möglichkeiten kaum.
In Lüneburg haben sich seit Mai mehr als 70 Menschen wegen der Reform für eine Namensänderung entschieden. Insgesamt bearbeitete die Stadt in diesem Jahr bereits über 150 Fälle – in den Vorjahren waren es durchschnittlich 100 bis 120. In Wilhelmshaven verdoppelte sich die Zahl der Anträge auf 117, in Wolfsburg kamen knapp 60 zusätzliche Namensänderungen hinzu.
Hannover registrierte zwischen Mai und Ende November 273 Namensänderungen bei Ehepaaren – ein Plus von 41 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bei Kindern stieg die Zahl um 72 Prozent auf 223 Fälle. Ein Sprecher der niedersächsischen Landeshauptstadt erklärte: «Wir gehen davon aus, dass die Steigerung im Wesentlichen auf die neuen Möglichkeiten zurückzuführen ist.»
Bremen meldet ähnliche Entwicklungen: Die Zahl der Namensänderungen bei Ehepaaren kletterte um fast 50 Prozent, bei Kindern sogar um mehr als 360 Prozent. Eine Sprecherin der Stadt Oldenburg stellte fest: «Die gesamte Palette der möglichen Namensänderungen wurde genutzt.»
Mehr Flexibilität für Familien
Das neue Namensrecht ermöglicht es Ehepaaren erstmals, einen gemeinsamen Doppelnamen aus beiden Familiennamen zu bilden. Vor der Reform durfte nur ein Partner einen Doppelnamen führen. Bereits verheiratete Paare können die Änderung rückwirkend beantragen – auch für ihre Kinder.
Zudem können Stiefkinder nun einfacher den Namen eines Elternteils übernehmen, wenn dieser sich nach einer Scheidung oder neuen Heirat ändert. Erwachsene Kinder dürfen zwischen den Namen ihrer Eltern wechseln.
Tradition bleibt dominant
Trotz der neuen Möglichkeiten wählen frisch verheiratete Paare selten einen gemeinsamen Doppelnamen. In Lüneburg entschieden sich seit Mai lediglich 21 von 459 Paaren dafür, in Göttingen 12 von 285, in Braunschweig 21 von 636 und in Hannover 33 von 1.504.
Eine Sprecherin des Bremer Innenressorts betonte: «Bei verschiedengeschlechtlichen Paaren stammt der gemeinsame Ehename weiterhin überwiegend vom Mann.» In Bremen wählen etwa 75 Prozent der Paare einen gemeinsamen Nachnamen.
Standesämter stoßen an Grenzen
Die Reform sorgt für erheblichen Mehraufwand bei den Behörden. Die Stadt Braunschweig beschreibt die Prüfung der Einzelfälle als «sehr aufwendig und zeitintensiv». Zudem sei die technische Umsetzung «noch lückenhaft und muss nachgebessert werden».
Eine Sprecherin aus Wilhelmshaven beklagt: «Es fehlen noch gerichtliche Entscheidungen zur Klärung offener Fragen und einzelne Kommentare widersprechen sich hinsichtlich der juristischen Bewertung.»
Das Bremer Innenressort teilte hingegen mit, die Standesämter kämen trotz erhöhter Nachfrage gut zurecht. Durch Vorbereitung und Schulungen habe man sich auf die Reform eingestellt: «Rechtliche Unklarheiten wurden meist schnell erkannt.»
Eine sogenannte Namenserklärung kostet in Niedersachsen in der Regel 30 Euro, hinzu kommen mögliche Zusatzkosten für Urkunden und neue Ausweisdokumente. In Bremen liegen die Gebühren je nach Aufwand zwischen 51 und 135 Euro.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.





