Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Cannabis-Konsumverbot im Englischen Garten und zwei weiteren Münchner Parks gekippt. Das Gericht erklärte die Regelung am Mittwoch für unwirksam – eine herbe Niederlage für Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und seine restriktive Drogenpolitik.
Das Urteil betrifft neben dem Englischen Garten auch den Hofgarten und den Finanzgarten in München. Zwei Männer hatten gegen das Verbot geklagt, einer wollte Cannabis zum Genuss konsumieren, der andere aus gesundheitlichen Gründen. «Die Alt-68er haben hier schon gekifft», sagte einer der Kläger, Emanuel Burghard, vor dem Prozess.
Gericht sieht keine ausreichende Begründung
Die Bayerische Schlösserverwaltung, die dem Finanzministerium untersteht, hatte das Verbot im Mai 2024 per Parkverordnung erlassen. Verboten war es, «Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten».
Das Gericht stellte klar: Für ein solches Verbot müsse «eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für Andere» nachgewiesen werden. Diese Begründung sah der Verwaltungsgerichtshof nicht als ausreichend erfüllt an. Seit Einführung des Verbots wurden in anderthalb Jahren lediglich fünf Verstöße registriert, die meisten davon im Hofgarten.
Bayern wollte Bundesregelung aushebeln
Die Schlösserverwaltung argumentierte mit Gesundheits- und Jugendschutz sowie befürchteter Geruchsbelästigung durch Joint-Rauch. Der Anwalt der Kläger warf dem Freistaat vor, «die Bundesregelung so weit wie möglich auszuhebeln». Er bezeichnete das Verbot als «drogenpolitische Maßnahme im Gewande einer Nichtraucherschutz-Richtlinie».
Söder hatte im Frühjahr 2024 angekündigt, die zum 1. April erfolgte Teillegalisierung von Cannabis in Bayern besonders restriktiv umzusetzen. Der Englische Garten mit über zwei Millionen Quadratmetern – größer als der Central Park in New York und der Hyde Park in London – sollte cannabisfrei bleiben.
Bereits im Sommer hatte der Verwaltungsgerichtshof das Verbot für den nördlichen Teil des Englischen Gartens per Eilentscheidung aufgehoben. Der Freistaat Bayern kann gegen das aktuelle Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Wird der Entscheid rechtskräftig, ist der Konsum in allen drei Parkanlagen wieder erlaubt.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.








