Mehr als drei Jahre nach dem tödlichen Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen beginnt heute der Prozess gegen zwei Bahnmitarbeiter. Das Landgericht München II hat die Männer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Das Landgericht setzt den Prozess mit 19 Verhandlungstagen bis zum 15. Januar 2026 an.
Bei dem Unglück im Juni 2022 entgleiste ein Regionalzug in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen. Fünf Menschen starben - vier Frauen und ein 13-jähriger Junge. Das Unglück verletzte 78 weitere Personen, 16 davon schwer. Der Sachschaden beläuft sich auf 4,75 Millionen Euro.
Ursache und Versäumnisse
Als Unfallursache identifizierten Experten defekte Betonschwellen. Chemische Reaktionen im Stahlbetonkern schwächten diese so, dass sie keine Last mehr tragen konnten. Ein Lokführer hatte am Abend vor dem Unglück Unregelmäßigkeiten wie «Kurvenüberhöhung» und «Schlenker» an der späteren Unfallstelle gemeldet.
Der zuständige Fahrdienstleiter leitete diese Warnung jedoch nicht weiter. Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung bewertete dies zwar «nicht als unmittelbar relevant für den Unfall ein», stellte aber fest: «Gegebenenfalls hätte die Weitergabe der Meldung zu einem anderen Ablauf der Geschehnisse geführt»
Konsequenzen bei der Bahn
Ein interner Bahnbericht bezeichnete das Unglück als «unmittelbare Folge» des Personalverhaltens und unzureichender Reaktionen der DB Netz auf bekannte Schwellenmängel. Deutsche Bahn kündigte rechtliche Schritte gegen frühere Vorstandsmitglieder der DB Netz an und tauscht seitdem risikobehaftete Schwellen aus. Die Bahn ersetzte bereits zwei Millionen Schwellen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.






