Teile des schwarz-roten Rentenpakets sind zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Die Haltelinie für das Rentenniveau wird bis 2031 bei 48 Prozent fixiert – zuvor galt diese Grenze nur bis 2025. Ohne die Verlängerung würde das Rentenniveau bis 2031 auf 47 Prozent sinken. Die Änderungen betreffen mehr als 21 Millionen Rentner und werden die Debatte um die Zukunft der Alterssicherung weiter verschärfen.
Die Rentenanpassung erfolgt wie üblich im Juli. Für Juli 2026 wird ein Plus von 3,7 Prozent erwartet – ähnlich wie 2025. Bei einer Rente von 1.000 Euro würde das ein Anstieg um 37 Euro bedeuten. Ausschlaggebend ist die erwartete Bruttolohnsteigerung von 3,6 Prozent. Da die Inflationsrate bei rund zwei Prozent liegen dürfte, steigt die Kaufkraft der Renten spürbar.
Beiträge und Belastungen
Der Beitragssatz bleibt im neunten Jahr in Folge stabil bei 18,6 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2026 von monatlich 8.050 Euro auf 8.450 Euro. Von den steigenden Einnahmen der Rentenkasse – rund 321 Milliarden Euro in 2025 – stammen 89 Prozent aus Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung. Der Bund gibt im neuen Jahr mehr als 120 Milliarden Euro in die gesetzliche Rentenversicherung.
Der Bundesrechnungshof warnt vor massiven Mehrkosten durch die konstante Rentenhöhe. Bis 2031 entstehen dem Bund zusätzliche Ausgaben von rund 25 Milliarden Euro, bis 2040 etwa 150 Milliarden Euro. «Die angespannte Lage des Bundeshaushalts wird dadurch weiter verschärft», heißt es vom Bundesrechnungshof. Die Rentenausgaben sollen bis 2030 um 25,8 Prozent steigen – 18,1 Prozent durch jährliche Erhöhungen, 6,5 Prozent durch mehr Rentner aufgrund stärkerer Geburtsjahrgänge und steigender Lebenserwartung.
Renteneintrittsalter steigt
Die Regelaltersgrenze wird schrittweise bis 2031 auf 67 Jahre angehoben. Wer 1961 geboren wurde, kann regulär mit 66 Jahren und sechs Monaten in Rente gehen. Bei später Geborenen steigt das Eintrittsalter in Zweimonatsschritten weiter. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte – früher bekannt als "Rente ab 63" – liegt für den Jahrgang 1962 bei 64 Jahren und acht Monaten. Auch hier steigt die Altersgrenze um zwei Monate pro Jahrgang, bis die 65 erreicht ist.
Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung steigt ab 1. Januar 2026 von 103,42 Euro auf 112,16 Euro monatlich. Der Höchstbeitrag liegt bei 1.571,70 Euro. Der Grundfreibetrag bei der Steuer steigt 2026 auf 12.348 Euro. Für Neurentner beträgt der steuerpflichtige Anteil 84 Prozent – 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben steuerfrei. Dieser steuerfreie Anteil sinkt jährlich um 0,5 Prozentpunkte, bis er 2058 bei null liegt.
Aktivrente und Hinzuverdienst
Mit der Aktivrente können Rentner künftig 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Die Bundesregierung schätzt, dass 168.000 Menschen diese Möglichkeit nutzen könnten. Das Verbot der sachgrundlosen Befristung bei Weiterbeschäftigung über die Regelaltersgrenze hinaus wurde aufgehoben.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte zum Jahresausklang, die gesetzliche Rente werde eine «Basisabsicherung» bleiben. Die betriebliche und private Altersvorsorge müssten eine deutlich stärkere Rolle spielen. Eine neu eingesetzte Kommission für die Alterssicherung mit 13 Mitgliedern soll bis zum Sommer Vorschläge vorlegen. In der Kommission sitzt auch Pascal Reddig (CDU), Chef der Jungen Gruppe der Unionsfraktion. Der "Rentenrebell" hatte gegen die Stabilisierung des Rentenniveaus gestimmt, weil er die Milliardenkosten für zu hoch hält.
Die Kommission wird kontroverse Fragen behandeln: Soll die Lebensarbeitszeit verlängert werden? Sollte das Renteneintrittsalter weiter steigen oder an die Lebenserwartung gekoppelt werden? Können Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden? Die Koalition plant, ab Jahresmitte auf Basis der Kommissionsarbeit eine weitere Rentenreform umzusetzen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.





