Im Hamburger Prozess um die angebliche Kindesentführung hat die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt der Steakhaus-Erbin Christina Block mit einem Haftbefehl gedroht. Hintergrund ist eine angebliche Kontaktaufnahme zu einem Zeugen in Israel. «In aller Deutlichkeit, dass diese Kammer nicht zögern wird, einen Haftbefehl zu erlassen, sollte die Kammer zu der Überzeugung kommen, dass Druck auf Zeugen ausgeübt wird», sagte Hildebrandt vor Gericht. Blocks Verteidiger Ingo Bott wies die Vorwürfe zurück: «'Gute Besserung!' ist keine Verdunkelung, gerade bei einer schweren Erkrankung darf man das wünschen.»
Zudem lehnte das Gericht am 22. Verhandlungstag einen Befangenheitsantrag der Verteidigung ab. Die Anwälte von Block, ihrem Partner Gerhard Delling (66) und fünf weiteren Angeklagten hatten das Gericht für voreingenommen erklärt. Grund war die nachträgliche Beschlagnahme von Handys, Akten und einem elektronischen Tagebuch Blocks Ende Oktober. Die Verteidigung argumentierte, die Begründung des Gerichts offenbare eine Vorverurteilung. Die Richterin wies dies zurück: «Für eine solche Besorgnis bestehen keine nachvollziehbaren Gründe.»
Vorwurf der Kindesentführung
Christina Block wird vorgeworfen, die Entführung ihrer beiden Kinder an Silvester 2023/24 in Dänemark in Auftrag gegeben zu haben. Die Kinder lebten zu diesem Zeitpunkt beim Vater, Blocks Ex-Mann Stephan Hensel, nachdem sie das Sorgerecht in einem dänischen Verfahren verloren hatte. Block weist die Anklage zurück: «Ich bleibe dabei: Ich bin unschuldig.» Auch die Gewaltvorwürfe seien eine Erfindung ihres Ex-Mannes.
Der frühere Sportmoderator Gerhard Delling steht als Blocks Partner ebenfalls vor Gericht. Ihm wird Beihilfe zur Entführung vorgeworfen. Insgesamt sind sieben Personen angeklagt. Das Verfahren ist auf eine lange Dauer angelegt: Neue Termine wurden bis Ende Juni 2026 angesetzt, der Prozess könnte damit bis zu einem Jahr dauern.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.










