Das Oberlandesgericht München hat drei Männer wegen Spionage für Russland verurteilt. Der mutmaßliche Anführer der Gruppe muss für sechs Jahre ins Gefängnis. Seine beiden Komplizen erhielten Bewährungsstrafen von sechs Monaten beziehungsweise einem Jahr.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer für Russland spioniert hatten. Dem Hauptangeklagten warf die Justiz zusätzlich die Planung von Sabotageakten vor. Die genaue Art der Spionage und der geplanten Anschläge wurde in den verfügbaren Informationen nicht im Detail beschrieben.
Der zu sechs Jahren Haft verurteilte Anführer war nach Erkenntnissen des Gerichts auch paramilitärisch in der Ostukraine tätig gewesen. Diese Aktivitäten flossen in die Strafzumessung ein und unterstreichen die sicherheitspolitische Dimension des Falls.
Die beiden Mittäter kamen mit milderen Strafen davon. Beide müssen ihre Haftstrafen nicht antreten, sofern sie sich in der Bewährungszeit nichts zuschulden kommen lassen. Die Verurteilungen zeigen die anhaltenden Bedenken deutscher Sicherheitsbehörden bezüglich ausländischer Spionage- und Sabotageaktivitäten.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.









