Smart-Geräte: EU gibt Nutzern neue Rechte an ihren Daten

upday.com 5 dni temu
Ein Besucher probiert Käse, der mit einem Fromaggio Smart-Home-Käsehersteller hergestellt wurde, auf der IFA-Messe in Berlin (Symbolbild) (Photo by Adam Berry/Getty Images) Getty Images

Vernetzte Geräte vom Smart-TV bis zum E-Bike sammeln täglich Unmengen an Nutzerdaten. Ab heute gelten für Hersteller und Nutzer neue Regeln: Das EU-Datengesetz tritt in Kraft und gibt Verbrauchern erstmals umfassende Rechte an ihren Gerätedaten.

Die EU-Verordnung verpflichtet Hersteller, offenzulegen, welche Informationen sie sammeln und wie Nutzer darauf zugreifen können. Verbraucher können künftig ihre Daten einsehen, löschen oder an andere Dienste weitergeben. Das Gesetz war bereits Anfang 2024 verabschiedet worden und hatte eine 20-monatige Übergangsfrist.

Umfassende Gerätabdeckung

Die Regelungen gelten für alle vernetzten Geräte - von der Kaffeemaschine bis zum Industrieroboter. Entscheidend ist nicht die Art der Datenübertragung, sondern ob das Gerät Informationen über Nutzung, Leistung oder Umgebung sammelt. Auch kabelgebundene Geräte fallen unter das Gesetz.

Als «Daten» definiert das Gesetz «jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen». Dazu gehören Videos, Bilder oder Tonaufnahmen, die Geräte erstellen. Betroffen sind Smartphones, Smartwatches, Küchengeräte, Klimaanlagen, E-Bikes, Autos sowie industrielle Maschinen und Flugzeuge.

Neue Geschäftschancen

Das Datengesetz soll neue Geschäftsmodelle ermöglichen: Autobesitzer könnten Fahrdaten mit ihrer Versicherung teilen und dadurch niedrigere Prämien erhalten. Reparaturen und andere Dienstleistungen sollen für Verbraucher günstiger und einfacher werden.

Kritik an Umsetzung

Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc kritisiert zu viele Ausnahmeregelungen. Geschäftsführer Agustín Reyna bezeichnete das Gesetz als «verpasste Chance». Auch der Digitalverband Bitkom und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) äußern Bedenken.

In Deutschland herrscht Unsicherheit über die praktische Umsetzung. Der Gesetzgeber habe es in der Übergangsfrist nicht geschafft, die EU-Verordnung vollständig in deutsches Recht zu überführen, bemängeln die Verbände. Dadurch fehlen klare Ansprechpartner bei den Behörden.

BDI-Co-Geschäftsführerin Iris Plöger warnte vor übermäßigen Eingriffen in die Vertragsautonomie der Industrie. Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst sieht hingegen Chancen: Das Gesetz könne datengetriebene Geschäftsmodelle voranbringen.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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