Spreadshirt scheitert mit I-Herz-Symbol vor EU-Gericht

upday.com 4 dni temu

Die Onlinefirma Spreadshirt ist mit dem Versuch gescheitert, das bekannte «I»-Herz-Symbol als EU-Marke schützen zu lassen. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies eine Klage des Leipziger Unternehmens ab und bestätigte damit Entscheidungen des EU-Markenamts EUIPO.

Spreadshirt hatte beantragt, drei sogenannte Positionsmarken eintragen zu lassen. Das «I» mit Herzsymbol sollte im linken Brustbereich, am Innenetikett und außen im Nackenbereich von Kleidungsstücken geschützt werden.

EU-Markenamt lehnte Registrierung ab

Das EU-Markenamt hatte die Registrierung bereits abgelehnt, weil den Zeichen die erforderliche Unterscheidungskraft fehle. Nach Auffassung des Amts nehmen Verbraucher die Symbole ungeachtet ihrer Position nicht als Markenzeichen eines bestimmten Unternehmens wahr.

Das Zeichen werde sofort als «I love» oder «Ich liebe» verstanden. Diese Einschätzung bestätigte nun das EU-Gericht in den Rechtssachen T-304/24 bis T-306/24.

Symbol ohne ausreichende Unterscheidungskraft

Zu dem Zeichen erklärten die Richterinnen und Richter: «Selbst wenn es für bestimmte genaue Positionierungen beansprucht wird, ist es nicht geeignet, die fraglichen Waren von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden». Das Symbol bestehe lediglich aus der bekannten Zeichenkombination und weise keine ausreichende Unterscheidungskraft auf.

Bereits im Jahr 2021 war Spreadshirt vor Gericht damit gescheitert, das «I love»-Symbol als Marke eintragen zu lassen - damals ohne bestimmte Position. Das EU-Gericht hatte den Eintrag ebenfalls für nichtig erklärt.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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