Trump will Biden-Begnadigungen annullieren – doch das darf er gar nicht

upday.com 1 godzina temu
Trumps "Walk of Fame" im Weißen Haus zeigt ein Autopen-Gerät anstelle von Bidens Porträt (Symbolbild) (Photo by SAUL LOEB/AFP via Getty Images) Getty Images

US-Präsident Donald Trump hat am Dienstag alle von seinem Vorgänger Joe Biden mit einer Unterschriftsmaschine unterzeichneten Begnadigungen für ungültig erklärt. Die Ankündigung über die Plattform Truth Social löste umgehend scharfe juristische Zweifel aus – Experten sehen keine rechtliche Grundlage für diesen Schritt.

Rechtsprofessor Mark Osler von der University of St. Thomas stellte klar: Ein Präsident sei nicht berechtigt, Begnadigungen seines Vorgängers zu widerrufen. Andere Juristen, die von der Nachrichtenagentur Reuters befragt wurden, bestätigten diese Einschätzung. Es gebe keine verfassungsrechtliche oder gesetzliche Basis für Trumps Vorgehen.

Routine-Praxis seit Jahren

Die Nutzung von Unterschriftsmaschinen ist bei US-Präsidenten beider Parteien seit vielen Jahren gängige Praxis. Eine Unterschriftsmaschine reproduziert mechanisch die Unterschrift des Präsidenten. Trump selbst hat in den ersten zehn Monaten seiner zweiten Amtszeit bereits 70 Begnadigungen ausgesprochen.

Der aktuelle Vorstoß steht im Kontext einer politischen Debatte über die präsidiale Begnadigungspraxis. Ausgelöst wurde die Kontroverse durch die Begnadigung von Bidens Sohn Hunter vor einem Jahr, die von Republikanern scharf kritisiert worden war. Eine Stellungnahme von Bidens Vertretern lag zunächst nicht vor.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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