Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Volker Ullrich aus Augsburg will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Grund ist das neue Bundeswahlrecht, das ihm und 22 weiteren Direktkandidaten nach der Bundestagswahl im Februar 2025 trotz Wahlkreissieg den Einzug ins Parlament verwehrte.
Ullrich sagte dem Radiosender Antenne Bayern: «Wir haben jetzt zwei Monate Zeit, zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, das werden wir auch tun, weil die Anwendung dieses Ampelwahlrechts selbst rechtsfehlerhaft war.» Er zeigte sich optimistisch, betonte aber: «Es geht auch um etwas Grundlegendes.»
Wahlrechtsreform mit Folgen
Das neue Wahlgesetz wurde von der früheren Koalition aus SPD, Grünen und FDP in der vergangenen Wahlperiode beschlossen. Ziel war es, die Größe des Bundestags zu begrenzen. Die Reform sieht vor, dass Direktkandidaten nicht ins Parlament einziehen, wenn ihre Partei weniger Zweitstimmen erhält als Mandate für die gewonnenen Wahlkreise.
Insgesamt sind 23 Wahlkreissieger von der Regelung betroffen: 15 von der CDU, vier von der AfD, drei von der CSU und einer von der SPD. Bundesweit gab es 2025 insgesamt 299 Wahlkreise.
«Frage des Demokratieverständnisses»
Für Ullrich geht es nicht um persönliche Interessen. Er argumentiert, es stünden die «viele zehntausend Augsburgerinnen und Augsburger, die die CSU und mich gewählt haben» im Mittelpunkt. Diese Wähler seien um ihre Vertretung im Bundestag betrogen worden, was eine klare Verletzung grundlegender demokratischer Spielregeln darstelle.
«Es geht schon um die Frage, wie gehen wir mit Demokratie in unserem Land um», sagte Ullrich. Er verwies darauf, dass es nirgendwo auf der Welt eine Situation gebe, in der Wahlkreissieger nicht ins Parlament einzögen. Der Bundestag hatte zuvor bereits einen Einspruch zur Wahlprüfung abgelehnt.
Geografische Verteilung
Die betroffenen Wahlkreise liegen vor allem in Baden-Württemberg (sechs Mal) und Hessen (fünf Mal). Jeweils drei Wahlkreise sind in Bayern und Rheinland-Pfalz betroffen. Einzelfälle gibt es in Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.








