Drei Jahre nach dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines haben polnische Behörden einen zweiten Verdächtigen gefasst. Der 46-jährige Ukrainer Wolodymyr Z. wurde am Morgen in Pruszkow bei Warschau festgenommen.
Die Bundesanwaltschaft bestätigte die Festnahme des ausgebildeten Tauchers. Er soll Mitglied der Gruppe gewesen sein, die nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Gaspipelines platzierte und an den erforderlichen Tauchgängen beteiligt gewesen sein.
Der Verdächtige betrieb ein Ein-Mann-Unternehmen in der Baubranche und besitzt eine ständige Aufenthaltsgenehmigung in Polen. Seine Familie lebt ebenfalls dort.
Zweiter Festgenommener
Ende August war bereits ein weiterer mutmaßlicher Drahtzieher in Italien gefasst worden. Dem 49-jährigen Ukrainer Serhij K. wirft die Bundesanwaltschaft ebenfalls gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor.
Beide Verdächtigen sollen nach Deutschland ausgeliefert und dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Das Auslieferungsverfahren kann mehrere Wochen oder Monate dauern.
Auslieferungsverfahren läuft
Die Warschauer Staatsanwaltschaft will zunächst sieben Tage Untersuchungshaft beantragen. In dieser Zeit müssen die deutschen Unterlagen angefordert und ins Polnische übersetzt werden.
Nach Erhalt der Dokumente wird die polnische Staatsanwaltschaft gegebenenfalls einen Antrag auf Auslieferung gemäß dem Europäischen Haftbefehl stellen. Das erste Verhör mit Wolodymyr Z. sei sehr kurz gewesen.
Hintergrund der Sabotage
Der Anschlag im Herbst 2022 hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Mehrere Sprengungen beschädigten die beiden Pipelines so schwer, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte.
Die Explosionen wurden nahe Bornholm registriert. Ermittler entdeckten vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen. Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war wegen des Angriffskrieges noch nicht in Betrieb.
Gescheiterte erste Festnahme
Ein erster Festnahmeversuch der polnischen Behörden war 2024 fehlgeschlagen. Wolodymyr Z. hatte sich in die Ukraine abgesetzt, weil Deutschland keinen Eintrag in das Schengen-Register vorgenommen hatte.
Der polnische Grenzschutz verfügte daher nicht über die nötigen Informationen für eine Festnahme. Wann der Verdächtige wieder nach Polen eingereist ist, sei unbekannt.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.