Das Bundeskabinett berät heute über einen Gesetzentwurf gegen Scheinvaterschaften. Die neue Regelung soll eine Betrugsmasche unterbinden, bei der Männer gegen Bezahlung Vaterschaften für Kinder ausländischer Frauen anerkennen – ohne biologische Verbindung. Ziel der Betrüger: Aufenthaltstitel und Sozialleistungen für Mütter und Kinder erschleichen.
Die Kernregelung: Künftig muss die Ausländerbehörde zustimmen, wenn ein Mann mit deutschem Pass oder langfristigem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein Kind einer ausländischen Mutter ohne entsprechenden Status anerkennen will. Der Entwurf wurde vom Bundesinnenministerium und dem Justizressort erarbeitet.
Millionenschäden für den Staat
Das Problem ist seit Jahren bekannt und kostet den Staat massiv. Experten schätzen den jährlichen Schaden auf Hunderte Millionen Euro. Die Scheinväter sind häufig mittellos und beziehen selbst Sozialleistungen – der Staat kann Unterhaltskosten nicht zurückfordern.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte im Oktober erklärt: «Aus Gesprächen weiß ich: In einigen Städten ist das ein wirkliches Problem.» Weiter sagte sie: «Missbräuchliche Anerkennungen sind teilweise zu einem 'Geschäftsmodell' geworden. Das können wir nicht dulden.»
Konkrete Zahlen belegen das Ausmaß: Zwischen 2018 und 2021 identifizierten Ausländerbehörden 1769 Verdachtsfälle, etwa 290 davon bestätigten sich. Allein in Dortmund erkannten sieben Männer rund 122 Vaterschaften an – die jährlichen Unterhaltskosten liegen im mittleren siebenstelligen Bereich.
Bisherige Reformen gescheitert
Der Gesetzgeber versuchte seit 2008 zweimal, gegen Scheinvaterschaften vorzugehen. Die erste Reform kippte das Bundesverfassungsgericht – Kinder hätten staatenlos werden können. Ein zweiter Versuch, bei dem Notare und Jugendämter Verdachtsfälle melden sollten, erwies sich als wirkungslos. Missbrauchsfälle wurden meist zu spät erkannt.
Die Ampel-Regierung hatte im Sommer 2024 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nach dem Koalitionsbruch von SPD, Grünen und FDP nicht mehr den Bundestag passierte. Landesjustizminister hatten seit langem auf bessere Regelungen gedrängt.
Neue Kontrolle durch Ausländerbehörde
Der aktuelle Entwurf sieht vor: Die Zustimmung der Ausländerbehörde muss von den Beteiligten beantragt werden. Stellt sich später heraus, dass vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden, kann die Behörde die Zustimmung widerrufen. Bei fehlender Zustimmung weist das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters ab.
Wird nachgewiesen, dass es sich um den biologischen Vater handelt, ist keine Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich. Dafür muss die biologische Vaterschaft belegt werden.
Schutz für binationale Paare
Um legitime binationale Paare nicht zu belasten, definiert der Entwurf Ausnahmen von der Missbrauchsprüfung. Diese greifen etwa, wenn das Paar mindestens sechs Monate zusammenlebt, wenn sich die Partner nach der Geburt heiraten oder wenn der Mann bereits biologischer Vater eines anderen Kindes derselben Frau ist.
Das Bundesinnenministerium betont, dass eine durch Gefälligkeitserklärung ermöglichte, kurzfristige Wohnsitzanmeldung ausgeschlossen sei. Rechtsexperten warnen dennoch vor möglichen Umgehungsstrategien der sechsmonatigen Frist.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.



