16 Schüsse in Fußgängerzone - Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Haft

upday.com 2 godzin temu
Das Urteil nach Schüssen auf ehemaligen Boxprofi in Bielefeld ist rechtskräftig. Der zu diesem Zeitpunkt Angeklagte (l.) stand zum Prozessauftakt neben seinem Verteidiger Tobias Diedrich. Friso Gentsch/dpa

Das Urteil gegen einen 35-Jährigen wegen Mordes am ehemaligen Profiboxer Besar Nimani ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des Verurteilten abgelehnt, wie ein Sprecher mitteilte. Das Landgericht Bielefeld verurteilte den Mann im April 2025 zu lebenslanger Haft.

Zwei Männer töteten Nimani im März 2024 in der Bielefelder Fußgängerzone mit 16 Schüssen. Nach dem zweiten Tatverdächtigen wird weiterhin gefahndet. Das Motiv für die Tat konnten die Ermittler nicht klären.

Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, weil sich während eines Verhandlungstages vor dem Gerichtsgebäude eine Schießerei ereignete. Der Bruder und die jüngere Schwester des getöteten Sportlers schossen aus Rache an einer Kreuzung auf Familienangehörige des damals Angeklagten. Vier Menschen erlitten Verletzungen, der Bruder und der Vater des damals angeklagten Schützen lebensgefährliche.

Im November 2025 verurteilte das Gericht die beiden Geschwister unter anderem wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft (Bruder) beziehungsweise fünf Jahren (Schwester) – die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Bremen: Prozess nach Kopfschuss auf Partnerin

Vor dem Landgericht Bremen beginnt heute ein neuer Prozess gegen einen 68-Jährigen, der seine damalige Partnerin mit einem Kopfschuss getötet haben soll. Der Bundesgerichtshof hob im Sommer 2025 eine vorherige Verurteilung wegen Totschlags auf. Das Gericht hatte den Mann im Januar 2025 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Frau starb im Januar 2024 in dem gemeinsamen Haus in Bremerhaven. Der Angeklagte hatte den Rettungskräften damals gesagt, sie habe sich selbst erschossen. Im ersten Prozess stellte der Richter jedoch fest, dass sich an den Händen des Opfers fast keine Schmauchspuren befanden, dafür aber am Angeklagten. «Das ist mit einem Suizid nicht vereinbar», so der Richter. Auch Blutspuren fehlten an den Händen der Toten.

Zu Beginn des neuen Verfahrens schwieg der 68-Jährige. Die Verteidigung hofft auf einen Freispruch. Ein Urteil fällt voraussichtlich Ende April.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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