BGH prüft Werbeverbot für Vorher-Nachher-Bilder bei Hyaluron

upday.com 6 godzin temu

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet über ein wegweisendes Verfahren zur Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern bei Schönheitsbehandlungen. Im Zentrum steht die Frage, ob minimalinvasive Eingriffe mit Hyaluron wie Nasenkorrekturen oder Lippenformungen als operative plastisch-chirurgische Eingriffe gelten.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen das Unternehmen Aesthetify der bekannten Ärzte und Influencer «Dr. Rick und Dr. Nick». Diese veröffentlichten Vorher-Nachher-Bilder von Patienten auf ihrer Internetseite und bei Instagram.

Strenge Werberegeln für Schönheitseingriffe

Nach deutschem Recht unterliegen operative plastisch-chirurgische Eingriffe, die medizinisch nicht notwendig sind, strengen Werberegeln. Das Heilmittelwerbegesetz verbietet es, außerhalb von Fachkreisen mit vergleichenden Darstellungen des Körperzustandes vor und nach dem Eingriff zu werben.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte Aesthetify im vergangenen August bereits auf Unterlassung verurteilt. Die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen sehen in der Bilderwerbung einen klaren Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz.

BGH deutet Niederlage für Influencer-Ärzte an

In der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe deutete sich eine Bestätigung des Urteils an. Thomas Koch, Vorsitzender des ersten Zivilsenats, betonte, dass sich die Kollegen in Hamm sehr sorgfältig mit dem Fall beschäftigt hätten. Die vorläufige Einschätzung des Senats gehe «stark in die Richtung des Berufungsgerichts».

Dominik Bettray («Dr. Nick») erklärte vor der Verhandlung gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass Aesthetify schon «seit geraumer Zeit» keine Vorher-Nachher-Bilder mehr für die Werbung nutze. Co-Geschäftsführer Henrik Heüveldop («Dr. Rick») bedauerte dies und argumentierte, für Verbraucher sei «volle Transparenz und volle Information» wichtig.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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