Gericht stoppt Eurowings-Werbung für klimaneutrales Fliegen

upday.com 2 godzin temu
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt Eurowings wegen irreführender Klimaschutz-Werbung (Symbolbild - KI-generiert) Upday Stock Images

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Eurowings wegen irreführender Klimaschutz-Werbung verurteilt. Die Fluggesellschaft darf Kunden nicht mehr suggerieren, sie könnten mit einem Neun-Euro-Beitrag klimaneutral fliegen. Das Gericht sah darin eine Täuschung, da neben CO2 noch andere klimaschädliche Emissionen anfallen, die nicht kompensiert werden.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen Eurowings geklagt und in zweiter Instanz teilweise Recht bekommen. Zuvor war die Klage noch vor dem Landgericht Köln gescheitert. Das Aktenzeichen des Falls lautet I-20 U 38/25.

Was das Gericht beanstandete

Konkret untersagte das OLG Düsseldorf die Werbeaussage «Die Zukunft des CO2-neutralen Fliegens ist nur einen Klick entfernt» sowie das Angebot «zu hochwertigen Klimaschutzprojekten» beizutragen. Das Problem: Die Begriffe "CO2-neutral" und "klimaneutral" werden im allgemeinen Sprachgebrauch synonym verwendet.

Verbraucher gehen daher davon aus, dass alle klimaschädlichen Emissionen ausgeglichen werden. Tatsächlich entstehen beim Fliegen aber weitere Emissionen jenseits von CO2, die den meisten Menschen nicht bekannt sind und nicht kompensiert werden. Eine andere Werbepassage zu nachhaltigem Treibstoff beanstandete das Gericht dagegen nicht.

EU-Regelung macht Streit ohnehin obsolet

Das OLG ließ keine Revision zu, Eurowings kann aber beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Allerdings wäre ein juristischer Erfolg praktisch bedeutungslos: Ab September 2026 tritt eine neue EU-Regelung gegen "Greenwashing" in Kraft, die solche Werbeaussagen zur Treibhausgas-Kompensation ohnehin verbietet.

Bereits Anfang November haben sich Eurowings und 20 weitere europäische Fluggesellschaften freiwillig verpflichtet, potenziell irreführende Nachhaltigkeitsaussagen zu unterlassen. Die EU-Kommission teilte mit, die Airlines würden künftig nicht mehr behaupten, «dass die Emissionen eines bestimmten Fluges durch finanzielle Beiträge der Verbraucher zu Klimaschutzprojekten oder zur Verwendung alternativer Flugkraftstoffe neutralisiert, ausgeglichen oder direkt reduziert werden könnten».

Reaktion der Airline

Eurowings bedauerte das Urteil und kündigte eine sorgfältige Prüfung der Urteilsgründe an. Die Airline begrüßte jedoch, dass das Gericht ihre Werbung für nachhaltigen Flugkraftstoff nicht als irreführend einstufte. Eurowings erklärte, die Kommunikation werde kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst. Aktuell arbeite man mit EU-Behörden an Anpassungen bei den CO2-Sparbeiträgen, um mehr «Transparenz und Klarheit» zu schaffen.

Kunden können auf der Website weiterhin Zahlungen für Klimaschutzprojekte unter dem Label "PlanetBlu" leisten, die als «Beitrag für eine nachhaltigere Zukunft» beworben werden.

Kritik am Kompensationssystem

Viele Fluggesellschaften bieten beim Buchen finanzielle Unterstützung für Klimaschutzprojekte wie Aufforstungen an. Kritiker bezeichnen dieses System als «Ablasshandel», da es nicht die spezifischen CO2-Emissionen eines einzelnen Fluges ausgleicht, sondern lediglich allgemein zum Klimaschutz beiträgt. Flugreisen belasten die Umwelt erheblich durch Treibhausgase und andere Emissionen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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