Goldschakal Sylt: Gericht erlaubt Abschuss nach 100 toten Schafen

upday.com 2 tygodni temu

Das Hin und Her um den Sylter Goldschakal hat ein Ende: Das Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde einer Umweltvereinigung gegen den Abschuss des Tieres abgelehnt. Der Schakal darf damit wieder gejagt werden, teilte das Gericht mit.

Einspruch könne nicht eingelegt werden. Es wäre der erste bestätigte Abschuss eines Goldschakals in Deutschland, wie es vom Deutschen Jagdverband (DJV) heißt.

Gericht bestätigt Abschuss-Erlaubnis

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung nach eigenen Angaben den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 19. Juni, der den Abschuss erlaubte. Es widersprach der Ansicht, Sylt habe den Schutz durch Zäune gegen Goldschakale und Wölfe vernachlässigt.

Der Naturschutzverband kritisierte zudem, der Einsatz von Betäubungsgewehren sei nicht ausreichend geprüft worden. Der Senat hält hingegen die Voraussetzungen für den Abschuss des Tieres für gegeben.

76 Tiere einer Herde getötet

Das Gericht zweifelt nicht daran, dass 76 Rissvorfälle an derselben Herde auf den Goldschakal zurückgehen. Ein Nachweis für jedes einzelne Schaf sei nicht erforderlich, hieß es.

Einen Tag nachdem das Verwaltungsgericht am 19. Juni den Abschuss des Sylter Goldschakals erlaubt hatte, galt erneut eine Jagdpause. Einen entsprechenden sogenannten Hängebeschluss erließ damals das Schleswiger Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren.

Mehrfache Jagdpausen verzögerten Abschuss

Der Abschuss war damit vorerst untersagt worden - zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage. Bereits Mitte Juni hatte das Schleswiger Verwaltungsgericht erstmals einen Hängebeschluss erlassen.

Daraufhin durfte der Goldschakal rund eine Woche lang vorerst nicht mehr gejagt werden. «Mit der Zwischenentscheidung verschafft sich der Senat nun ausreichend Zeit, um die Beschwerde sorgfältig prüfen zu können, ohne dass der Schakal in der Zwischenzeit bereits abgeschossen wird», teilte ein Sprecher des Gerichts damals mit.

Naturschutzverband forderte Alternativen

Die Jagd wurde erneut gestoppt, weil ein Naturschutzverband gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt hatte. Dieser sei mit dem Bundesnaturschutzgesetz und dem europäischen Naturschutzrecht nicht vereinbar.

Eine Tötung des geschützten Schakals sei nicht nötig - das Tier könne auch eingefangen werden. Der Verband hatte sich damit gegen die Ausnahmegenehmigung des schleswig-holsteinischen Landesamts für Umwelt gewandt, weil er diese für rechtswidrig hält.

Schakal seit Pfingsten verschwunden

Jäger hatten den Goldschakal auf der Insel zuletzt am Freitag vor Pfingsten gesehen, sagte ein Sylter Jäger der Deutschen Presse-Agentur. Weitere Risse habe es demnach zuletzt nicht gegeben.

Wo genau der Schakal im Moment ist, sei unklar. Das Umweltministerium rechnete aber nicht damit, dass das Tier Sylt verlassen hat.

Rund 100 Schafe seit Mai getötet

Laut Vorort-Berichten waren seit dem 19. Mai rund 100 Schafe getötet worden. Die letzten gemeldeten Fälle waren in List.

76 Tiere einer anderen Herde seien in drei Rissvorfällen im Mai getötet worden, die eindeutig auf den Goldschakal zurückgeführt werden könnten.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

Idź do oryginalnego materiału