Haftbefehle gegen Taliban-Führer wegen Frauenrechten

upday.com 5 godzin temu

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat Haftbefehle gegen führende Taliban-Mitglieder erlassen. Taliban-Führer Haibatullah Achundsada und der oberste Richter Abdul Hakim Hakkani werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.

Die Anklage bezieht sich auf die systematische Entrechtung von Frauen und Mädchen in Afghanistan. Seit der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 würden Frauen und Mädchen wegen ihres Geschlechts verfolgt und ihnen Grundrechte vorenthalten, begründen die Richter ihre Entscheidung.

Systematische Verfolgung und Gewalt

Nach Auffassung der Richter betreiben die Taliban eine Politik, die zu schweren Verletzungen der Grundrechte und -freiheiten der Zivilbevölkerung führt. Dazu gehören Mord, Inhaftierung, Folter und Vergewaltigung.

Besonders Frauen und Mädchen werde das Recht auf Bildung, Privatsphäre und Familienleben sowie die Bewegungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit vorenthalten. Sie dürften nicht über ihren Körper bestimmen.

Taliban weisen Vorwürfe zurück

Auch andere Menschen seien Opfer dieser Politik, so die Richter, da die Taliban deren Ausdrucksformen von Sexualität oder Geschlechtsidentität nicht akzeptierten. Der Chefankläger des Weltstrafgerichts, Karim Khan, hatte im Januar die Haftbefehle beantragt.

Daraufhin hatten die Taliban die Vorwürfe zurückgewiesen. Die strafrechtliche Verfolgung sei politisch motiviert und entbehre einer Rechtsgrundlage.

Vollstreckung abhängig von Vertragsstaaten

Der Strafgerichtshof verfügt nicht über eine eigene Polizeimacht und ist bei der Vollstreckung der Haftbefehle auf die Hilfe seiner Vertragsstaaten angewiesen. Sobald sich die Gesuchten auf ihrem Hoheitsgebiet befinden, muss ein Vertragsstaat sie festnehmen und dem Gericht übergeben.

Der Ankläger beruft sich auf zahlreiche Beweise wie Zeugenaussagen, offizielle Erlasse, Videos und Erklärungen der Taliban. Er hatte 2022 die Ermittlungen zu Verbrechen in Afghanistan wieder aufgenommen.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

Idź do oryginalnego materiału