Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden: Netzbetreiber dürfen keine Gebühren für die Stilllegung von Gasanschlüssen verlangen. Trotzdem kassieren mehrere große Betreiber weiterhin Pauschalbeträge zwischen 100 und 2.300 Euro. Verbraucher sollten Widerspruch einlegen und bereits gezahlte Beträge zurückfordern.
Das Gericht hat in seinem Urteil (Az. 6 UKI 2/25) klargestellt: Die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses dürfen nicht an Kunden weitergegeben werden. Das Ratgeberportal Finanztip macht auf diese Rechtslage aufmerksam und bietet Verbrauchern praktische Hilfe an.
So können Verbraucher reagieren
Wer eine entsprechende Rechnung erhält, sollte umgehend Widerspruch einlegen. Finanztip stellt dafür zwei Musterbriefe bereit: einen für noch nicht bezahlte Rechnungen und einen für die Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren.
Bei bereits versendeten Rechnungen empfiehlt sich die Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung. Das verhindert Mahn- oder Inkassoverfahren, während der rechtliche Anspruch gewahrt bleibt.
Hintergrund der Stilllegungen
Die Notwendigkeit zur Gasanschluss-Stilllegung entsteht häufig beim Umstieg auf alternative Heizsysteme wie Wärmepumpen. Der Vorgang sollte für Verbraucher einfach und kostenlos ablaufen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.





