Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant eine Obergrenze für Indexmieten und will noch im Dezember einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Ministerin warnt, dass solche Mietverträge für Mieter zur Kostenfalle werden können – besonders wenn die Verbraucherpreise steigen.
Indexmieten sind an die Inflation gekoppelt und steigen automatisch mit den Verbraucherpreisen. Genau das wurde nach Beginn des Ukraine-Kriegs zum Problem: Die Indexmieten schossen in die Höhe, während gleichzeitig die Lebenshaltungskosten stiegen.
Hubig sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: «Eine Steigerung von Indexmieten darf nicht nach oben offen sein.» Die doppelte Belastung für Mieter sei das Kernproblem: «Denn wenn die Verbraucherpreise steigen, steigt auch die Indexmiete entsprechend. Mieterinnen und Mieter sind also doppelt belastet.»
Reaktion auf Ukraine-Krieg
Die Ministerin verwies auf die jüngste Entwicklung: «Das haben wir gesehen, als infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die Indexmieten plötzlich durch die Decke geschossen sind.» Genau solche Mietpreissprünge will sie künftig verhindern.
«Gerade dann, wenn das Leben insgesamt teurer wird, werden Indexmieten erheblich höher. Deshalb möchte ich da eine Begrenzung einführen», erklärte Hubig gegenüber dem RND. Konkrete Details zur geplanten Obergrenze nannte sie nicht.
Union und SPD hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, Indexmieten zu begrenzen. Mit dem Gesetzentwurf im Dezember will Hubig diese Vereinbarung nun umsetzen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.









