Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine staatlich verordnete Klarnamenpflicht im Internet klar abgelehnt. Ihre Position stellt sich damit gegen Forderungen aus Bayern und die des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle, die eine solche Regelung befürworten. Die Debatte berührt grundlegende Fragen zu Anonymität, Meinungsfreiheit und dem Umgang mit Straftaten im digitalen Raum.
Hubig sagte dem Tagesspiegel: «Eine staatlich verordnete Klarnamenpflicht im Internet lehne ich ab. Wer eigene Meinungen oder Erfahrungen anonym oder unter Pseudonym äußern möchte, ist dafür keine Rechenschaft schuldig.» Es gebe «viele nachvollziehbare Gründe für den Wunsch nach Anonymität».
Die rheinland-pfälzische Justizministerin betonte, das berechtigte Interesse an Anonymität ende dort, «wo Straftaten begangen werden». Jedoch brauche es dafür keine generelle Klarnamenpflicht. Es reiche aus, dass kriminelle Äußerungen verfolgt und Täter im Nachhinein identifiziert werden können. Das Grundgesetz schütze «gerade auch die kontroverse Meinung und die polemische Zuspitzung», so Hubig.
Breite Ablehnung bei Justizministern
Weitere Justizminister der Länder schließen sich Hubigs Position an. Benjamin Limbach (Grüne), Justizminister in Nordrhein-Westfalen, sagte dem Tagesspiegel: «Wir müssen noch mehr gegen digitale Hetze und Gewalt im Internet tun. Die Forderung nach einer Klarnamenpflicht führt uns aber in die völlig falsche Richtung.» Eine solche Regelung sei technisch leicht zu umgehen und «politisch brandgefährlich, weil sie Misstrauen sät und Meinungsfreiheit einschnürt». Deutschland brauche «kein Klima digitaler Kontrolle nach chinesischem Vorbild», «[...] eine lebendige Demokratie, in der Menschen ihre Meinung frei äußern können, das auch anonym».
Kathrin Wahlmann (SPD), Justizministerin in Niedersachsen, bezeichnete eine Klarnamenpflicht gegenüber dem Tagesspiegel als «ein zweischneidiges Schwert». Sie würde «auch schützenswerte Personen, die sich im Internet rechtstreu verhalten, beeinträchtigen und es ihnen erschweren, von ihren Grundrechten aus Meinungsfreiheit und informationeller Selbstbestimmung Gebrauch zu machen».
FDP warnt vor Gefährdung der Freiheit
Christian Dürr, Fraktionschef der FDP, warnte dem Tagesspiegel zufolge: «Eine Klarnamenpflicht würde die gesellschaftliche Freiheit in Bedrängnis bringen.» Ein freies Internet beinhalte auch immer das Recht, es anonym nutzen zu können. «Eine Klarnamenpflicht wäre daher grundfalsch und sogar gefährlich», sagte Dürr. Die Anonymität «schützt vielerorts Minderheiten, politisch Verfolgte und alle, die aus berechtigten Gründen nicht mit ihrem Klarnamen auftreten können oder wollen».
Befürworter sehen Zivilisierung des Diskurses
Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) hatte dem Tagesspiegel zufolge gefordert, «Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien einzuführen». Er argumentierte, das Recht auf freie Meinungsäußerung umfasse kein Recht auf Anonymität. Menschen müssten zu ihren Äußerungen stehen - analog und digital.
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle unterstützte eine Klarnamenpflicht ebenfalls. Laut Tagesspiegel bezeichnete er eine solche Regelung als «nicht ganz einfach», aber «verfassungsrechtlich zulässig».
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) forderte eine «ergebnisoffene, aber zielgerichtete Debatte über eine Klarnamenpflicht im digitalen Raum».
Bundesregierung sieht sensibles Thema
Ein Sprecher des Bundesministeriums für Digitales erklärte auf Tagesspiegel-Anfrage, das Thema sei «sensibel und betrifft zentrale Werte unserer digitalen Gesellschaft». Der Schutz der Privatsphäre sei ein «hohes Gut und muss gewährleistet bleiben». «Gleichzeitig darf Anonymität kein Freibrief für Hass, Hetze oder strafbares Verhalten sein.»
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.




