Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Überkreuznierenspende beschlossen. Der Vorschlag von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll Lebendnierenspenden zwischen zwei unterschiedlichen Paaren ermöglichen.
Mit der geplanten Änderung des Transplantationsgesetzes können künftig Nieren überkreuz gespendet werden. Dies hilft Paaren, bei denen Spender und Empfänger aufgrund verschiedener Blutgruppen oder Gewebemerkmale nicht kompatibel sind. Ein nationales Programm für die Überkreuzlebendnierenspende soll eingerichtet werden.
Zusätzlich wird die anonyme Nierenspende an unbekannte Personen möglich. Das Gesetz sieht auch stärkeren Schutz für Lebendspender von Organen und Gewebe vor.
Bisherige Beschränkungen
Derzeit sind Lebendspenden stark eingeschränkt. Organe dürfen nur an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Personen übertragen werden, die «in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen».
Experten fordern bereits seit Längerem eine Reform dieser Regelungen. Mit dem Kabinettsbeschluss beginnen nun die parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf.
Ministerin erklärt Ziele
Warken begründete die Neuregelung mit dem Fokus auf den Spenderwillen. «Die Überkreuzlebendspende von Nieren stärkt die bewusste Entscheidung für die Organspende», sagte die CDU-Politikerin. «Damit stellen wir statt der familiären Bindung den Willen zur Organspende in den Fokus.»
Die Änderungen sollen Menschen helfen, die bisher ihren Angehörigen in Notsituationen nicht durch eine Nierenspende beistehen konnten. Zusammen mit der anonymen Nierenspende gebe dies vielen Menschen Hoffnung, die auf eine Spenderniere angewiesen seien.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.





