Die Bundespolizei verhängt ein umfassendes Waffenverbot an zahlreichen Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen während der Karnevalszeit. Von Altweiberdonnerstag bis einschließlich Karnevalsdienstag sind gefährliche Gegenstände an den betroffenen Bahnhöfen verboten. Die Maßnahme wird per Allgemeinverfügung durchgesetzt.
Das Verbot gilt an 13 Hauptbahnhöfen: Münster, Paderborn, Bielefeld, Hamm, Moers, Voerde, Düsseldorf, Duisburg, Wuppertal, Oberhausen, Mönchengladbach, Bonn und Köln. Zusätzlich sind die Bahnhöfe Köln-Süd und Siegburg/Bonn betroffen.
Verboten sind Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen wie Messer, Beile und Pistolen. Auch Luftdruck- und CO2-Waffen sowie alle Gegenstände, die erhebliche Verletzungen verursachen können, dürfen nicht mitgeführt werden.
Begründung mit Alkoholkonsum
Die Allgemeinverfügung nennt als Grund: «An den hier genannten Bahnhöfen finden in dem Zeitraum Karnevalszüge oder Anreisen zu den entsprechenden Feierlichkeiten statt, welche zu einer Vielzahl von Personenbewegungen, Massenproblematiken und im Zusammenhang mit dem Verzehr alkoholischer Getränke zu Gewalttaten unter anderem unter Mitführung und Einsatz gefährlicher Gegenstände führen.»
Die Bundespolizei nutzt die Allgemeinverfügung, weil sie juristisch keine Waffenverbotszonen ausrufen kann. Die Polizei darf Reisende während der Karnevalszeit auch ohne konkreten Verdacht kontrollieren.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.









