Kunde verklagt Sparkasse auf 400.000 Euro - nur 10.000 Euro waren versichert

upday.com 2 godzin temu
Ein Kunde verklagt die Sparkasse Gelsenkirchen auf 400.000 Euro Schadenersatz (Symbolbild - KI-generiert) AI Generated Stock Image

Ein Kunde verklagt aktuell die Sparkasse Gelsenkirchen auf 400.000 Euro Schadenersatz. Bei einem Einbruch verlor er das gesamte Bargeld aus seinem Schließfach – Geld, das aus einem Wohnungsverkauf stammte. Der Fall hat eine heftige öffentliche Debatte ausgelöst.

Der Anwalt des Geschädigten wirft der Bank Sicherheitsmängel vor und hat Klage eingereicht. Das Schließfach hatte allerdings nur die übliche Standardversicherung von 10.000 Euro. Der Kunde hatte weder eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen noch den Inhalt dokumentiert.

Leserdebatte auf FOCUS: Kritik an Bargeldlagerung

In zahlreichen Kommentaren auf FOCUS äußern Leser Unverständnis über das Vorgehen des Kunden. «Warum lagert man den Erlös von 400k einer Eigentumswohnung im Schließfach? Ein neuer Trend, den ich nicht kenne?», fragt ein Kommentator. Ein anderer schreibt: «Immobilien bar bezahlen lassen und den Erlös in einem unterversicherten Schließfach lagern? Fragwürdige Vorgehensweise.»

Mehrere Leser bezweifeln die Erfolgsaussichten der Klage. «Es kann doch jeder behaupten, er hat 400.000 € da drin gebunkert», argumentiert ein Nutzer. Die Beweislast liege beim Kunden. Ein Zettel mit einer Auflistung von Wertgegenständen beweise noch nicht, dass diese tatsächlich im Schließfach lagen.

Vertragliche Haftungsgrenzen

«Sinnloser Prozess. Die Kunden hätten das bei der Sparkasse anmelden müssen», kommentiert ein Leser. Im Schließfachvertrag stehe eindeutig die maximale Standardhaftung. Ein anderer Nutzer kritisiert den Anwalt: «Der Anwalt will sich profilieren. Mehr nicht. Es ist seine Meinung und die Meinung eines von den Kunden bezahlten Gutachters, dass die Bank fahrlässig gehandelt hat.»

Ein Kommentator verweist auf die Versicherungssumme: «Das Schließfach war mit 10.000 Euro versichert. Selbst schuld, wenn man da mehr reinpackt. Außerdem seit wann ist bei Immo-Geschäften Bargeld erlaubt?»

Technische Anforderungen an Banksicherheit

Die Diskussion dreht sich auch um mögliche Sicherheitsmängel der Bank. Ein Leser erklärt die technischen Anforderungen: «Der Bestandsschutz für Alarmanlagen mit VDS-Zertifizierung endet nach 10 Jahren, danach muss der Betreiber seine Anlage nicht nur [...] von einem zertifizierten Betrieb jährlich warten lassen, sondern auch eine Modernisierung auf den Stand der Technik vornehmen.» Ohne diese Modernisierung erlösche die VDS-Zertifizierung, was für die Bank Haftungsprobleme bedeute.

Ob die Klage Erfolg haben wird, hängt laut diesem Kommentar davon ab, wann die Alarmanlage eingebaut wurde. Ist sie älter als zehn Jahre ohne Modernisierung, hätte der Anwalt eine Chance. Wie der Rechtsstreit endet, ist offen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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