Im Nürnberger Tiergarten ist am 30. November ein Guinea-Pavian-Jungtier zur Welt gekommen – nur wenige Monate nach der umstrittenen Tötung von zwölf gesunden Pavianen. Die Geburt fällt mitten in eine Zeit massiver öffentlicher Kritik: Rund 350 Strafanzeigen liegen gegen den Zoo vor, Morddrohungen erschütterten das Personal.
Trotzdem hält die Einrichtung an ihrer Zuchtpolitik fest und schließt weitere Tötungen nicht aus.
«Das Jungtier, das momentan zu sehen ist, kam am 30. November zur Welt», teilte der Tiergarten mit. Der Zoo begründet die Zucht mit genetischen, gesundheitlichen und sozialen Gründen. Ziel sei eine sozial funktionierende, gesunde, diverse und reproduktive Gruppe.
Der Zoo verhindert die Fortpflanzung seit 2018 nicht mehr – wegen negativer Erfahrungen mit Verhütungsmitteln. Der Wildbestand der Guinea-Paviane ist in den vergangenen 30 Jahren um schätzungsweise 20 Prozent zurückgegangen.
Tötung im Juli löste Empörung aus
Im Juli hatte der Zoo zwölf Paviane getötet – aus Platzmangel, nachdem jahrelange Versuche gescheitert waren, die Tiere zu vermitteln. Diese Praxis, die auch andere Zoos anwenden, halten Tierschützer für rechtswidrig.
Sie erstatteten Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg prüft nun bei rund 350 eingegangenen Anzeigen, ob ein «vernünftiger Grund» für die Tötung nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes vorlag.
Die Tötungen lösten in sozialen Medien heftige Reaktionen aus. Tiergartendirektor Dag Encke, sein Stellvertreter und weitere Mitarbeiter erhielten zahlreiche Hassnachrichten und Morddrohungen. Die Polizei ermittelt.
Tötung bleibt Option
Der Zoo betont, er versuche grundsätzlich immer, überzählige Tiere in geeignete Haltungen abzugeben. Die aktuelle Pavian-Gruppe setze sich in ausgewogenem Geschlechterverhältnis aus älteren, erfahrenen Tieren, jüngeren geschlechtsreifen Tieren und Jungtieren zusammen.
Sollte eine Vermittlung aber scheitern, bleibe die Tötung einzelner Tiere eine Option. Neue Entscheidungen wolle man allerdings erst nach der rechtlichen Bewertung der Strafanzeigen treffen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.





