Am Landgericht Bremen wird heute um 9:30 Uhr ein neues Urteil im Mordprozess gegen einen Vater erwartet, der seinen siebenjährigen Sohn getötet hat. Die erneute Verhandlung wurde notwendig, nachdem der Bundesgerichtshof das erste Urteil vom April 2024 teilweise aufgehoben hatte. Eine andere Schwurgerichtskammer verhandelt den Fall seit September neu.
Der Mann hatte gestanden, seinen Sohn im September 2023 während eines Besuchskontakts getötet zu haben. Er verabreichte dem Kind Schlafmittel und tötete es dann mit einem Küchenmesser. Anschließend versuchte der Angeklagte, sich das Leben zu nehmen.
Das Landgericht Bremen hatte den Mann im April 2024 wegen heimtückischen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Aufhebung durch Bundesgerichtshof
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung teilweise auf, weil die Begründung des Gerichts zur verminderten Schuldfähigkeit nicht ausreichte. Die Verurteilung wegen Mordes selbst stellte der BGH nicht infrage.
Nach Angaben des Gerichts litt der Angeklagte zum Tatzeitpunkt an einer schizoaffektiven Störung. Diese psychische Erkrankung war ausschlaggebend für die Frage der Schuldfähigkeit, deren Beurteilung nun erneut geprüft wird.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.







