Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat dem Fluggastrechte-Portal Flightright verboten, herabsetzende Behauptungen über die irische Billigfluggesellschaft Ryanair zu verbreiten. Zudem muss das Portal einen 14-prozentigen Anwaltszuschlag von Anfang an transparent ausweisen. Bei jedem wiederholten Verstoß droht eine Strafe von 250.000 Euro, wie das Gericht am Samstag mitteilte (Az.: 14 U 132/22).
Die Entscheidung richtet sich gegen Praktiken von Internetportalen, die Fluggäste bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen unterstützen. Das Urteil stützt sich auf frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und zielt darauf ab, irreführende Werbung zu unterbinden und die Gebührentransparenz zu verbessern.
Ryanair fordert direkte Anspruchstellung
Ryanair begrüßte das Urteil ausdrücklich. Dara Brady, Marketing-Chef der Airline, forderte Passagiere auf, ihre Ansprüche direkt bei Ryanair einzureichen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Wer direkt klage, erhalte 100 Prozent seiner Entschädigung, betonte er.
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung stehen Passagieren bei erheblichen Flugverspätungen Entschädigungen zu: 250 Euro für Flüge bis 1500 Kilometer, bei längeren Flügen mit über drei Stunden Verspätung bis zu 600 Euro. Portale wie Flightright nehmen für ihre Dienste Provisionen von bis zu 40 Prozent der Entschädigungssumme.
Kostenlose Alternative verfügbar
Verbraucher, die ihre Ansprüche nicht direkt gegenüber einer Fluggesellschaft durchsetzen möchten, können die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr nutzen. Dieser kostenlose Service erreicht nach eigenen Angaben in 80 bis 90 Prozent der Fälle eine Einigung zwischen Passagier und Airline.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.




