Signa-Gründer Benko kämpft gegen zweijährige Haftstrafe

upday.com 3 godzin temu
René Benko spricht mit seinem Anwalt während seines Prozesses am Landesgericht Innsbruck (Symbolbild) (Photo by Jan Hetfleisch/Getty Images) Getty Images

Der Tiroler Immobilienunternehmer René Benko geht juristisch gegen seine Verurteilung zu einer zweijährigen Haftstrafe vor. Sein Anwalt Norbert Wess legte am Montag gegen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck sowohl eine Nichtigkeitsbeschwerde als auch eine Berufung ein.

Benko war vergangene Woche wegen Gläubigerschädigung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der 48-Jährige kurz vor seiner Insolvenz als Einzelunternehmer 300.000 Euro an seine Mutter überwiesen und damit Gläubiger geschädigt habe.

Die Nichtigkeitsbeschwerde richtet sich gegen die inhaltliche Verurteilung selbst, während die Berufung die Höhe der verhängten Strafe angreift. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass der Rechtsweg für Benko offen steht.

Freispruch wird angefochten

In einem zweiten Anklagepunkt war Benko freigesprochen worden. Dabei ging es um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung von rund 360.000 Euro. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will jedoch gegen diesen Freispruch ihrerseits Rechtsmittel einlegen.

Der Signa-Gründer befindet sich seit seiner Festnahme im Januar in Untersuchungshaft. Mehrere Anträge seiner Verteidiger auf Haftentlassung wurden unter Verweis auf Tatbegehungsgefahr abgelehnt.

Ermittlungen in mehreren Ländern

Die WKStA ermittelt gegen Benko und weitere Personen in mehr als einem Dutzend Strängen rund um die Insolvenz der Signa-Gruppe. Es handelt sich um die größte Pleite in der österreichischen Nachkriegsgeschichte.

Auch in Deutschland und Italien laufen Ermittlungen gegen den früheren Immobilienmagnaten. Die juristische Aufarbeitung des Zusammenbruchs des einst mächtigen europäischen Immobilienimperiums dürfte sich über Jahre hinziehen.

Verwendete Quellen: "Reuters", "Handelsblatt", "Tagesspiegel", "NTV"

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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