Der selbstbestimmte Tod der Kessler-Zwillinge Ellen und Alice hat eine Debatte über assistierten Suizid ausgelöst. Der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) fordert nun gesetzliche Regelungen für Sterbehilfe, wie er der Rheinischen Post sagte.
Die 89-jährigen Schwestern starben am Montag in ihrer Wohnung in Grünwald durch assistierten Suizid. Bereits 2019 hatten sie der Mailänder Tageszeitung "Corriere della Sera" erklärt: «Was hätte es für die überlebende Schwester für einen Sinn, weiter allein am Leben zu bleiben? Es wäre ein riesiges Leid.» Die Angst, dass eine von ihnen allein weiterleben müsste, trieb die Zwillinge zu ihrer Entscheidung.
Lauterbach sieht dringenden Handlungsbedarf. Er betont, dass die derzeitige Situation ethisch nicht vertretbar sei. Es gebe keine Sicherheit, dass Menschen mit assistiertem Suizid nicht unter psychischen Erkrankungen leiden, die ihre Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen. Zudem existieren kommerzielle Angebote für Suizidhilfe ohne klare Regulierung.
Kirchliche Position zur Sterbehilfe
Der Münchner Pfarrer Rainer Maria Schießler äußerte sich im Interview mit der Abendzeitung zur kirchlichen Haltung. «Meine tiefste Überzeugung ist, dass nicht der Mensch entscheiden soll, wann er geht. Gott, dem wir alle, egal ob schwer gläubig oder nicht, zu verdanken haben, dass wir hier sind, ist auch zu überlassen, wann er uns einberuft», so der katholische Seelsorger.
Gleichzeitig räumt Schießler ein, dass die Kirche früher «schwere Fehler gemacht» habe. «Wir haben diese Menschen früher verurteilt, nicht oder nur außerhalb von Friedhöfen bestattet.» Heute gehe die Kirche anders damit um: «Wir sind keine Richter und werden diese Menschen nicht mehr verurteilen. Wenn wir gebeten werden, die Angehörigen zu begleiten und diese Menschen zu bestatten, tun wir es auch.»
Rechtslage seit 2020 ungeklärt
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe aufgehoben. Das Gericht formulierte zwar Anforderungen für die Inanspruchnahme von assistiertem Suizid, eine klare gesetzliche Regelung fehlt jedoch bis heute. Lauterbach befürwortet grundsätzlich assistierten Suizid, betont aber die Notwendigkeit rechtlicher Klarheit.
Hinweis: Die Redaktion berichtet in der Regel nicht über Suizide, es sei denn, die Umstände erlangen besondere öffentliche Aufmerksamkeit. Bei Suizidgedanken bietet die Telefonseelsorge Hilfe unter 0800-111 0 111 und 0800-111 0 222. Die Beratung ist rund um die Uhr kostenlos erreichbar.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.












