Union und SPD haben sich auf das europäische Asyl- und Migrationspaket GEAS geeinigt. Eine Zustimmung des Bundestags wird diese Woche aber nicht erfolgen, wie aus Parlamentskreisen bekannt wurde. Das Innenministerium verhandelt noch über technische Details mit den Bundesländern.
Die Verzögerung zeigt die Komplexität der Umsetzung. Da die Bundesländer dem Paket im Bundesrat zustimmen müssen, sind die laufenden Gespräche entscheidend für den weiteren Zeitplan.
Neue Regeln für Asylverfahren
GEAS zielt darauf ab, illegale Migration einzudämmen und Asylverfahren zu beschleunigen. Diese sollen künftig an die EU-Außengrenzen verlagert werden.
Ein besonders umstrittener Punkt betrifft sogenannte Dublin-Fälle – Asylsuchende, die in andere EU-Staaten zurückgeführt werden sollen. Sie können künftig unter bestimmten Bedingungen bis zu drei Monate in Asylzentren festgehalten werden, um ein Untertauchen zu verhindern. Familien sind davon ausgenommen.
Die Problematik der Rückführungen
Die Zahlen verdeutlichen das Problem: Im vergangenen Jahr gab es rund 36.000 Dublin-Fälle in Deutschland. Tatsächlich abgeschoben wurden aber nur etwa 5.300 Menschen. Länder wie Italien, Bulgarien, Kroatien und Griechenland nehmen faktisch kaum Migranten zurück, obwohl sie sich zu 24.000 Rücknahmen verpflichtet hatten.
Die EU-Innenminister haben kürzlich eine ergänzende Regelung beschlossen, um die Rückführungen zu normalisieren. Die gesamten GEAS-Bestimmungen müssen bis Mitte 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.









